Existenzsicherung für EL-Beziehende in Frage gestellt
Neues aus der PolitikDie Existenzsicherung ist in der Verfassung verankert. Diese wird durch Ergänzungsleistungen erreicht, wenn die erste Säule nicht ausreicht. Doch der Nationalrat stellt dieses Prinzip mit seinen Entscheidungen in Frage. Besonders hart trifft es Menschen mit Behinderungen, darunter zahlreiche MS-Betroffene: Knapp die Hälfte der IV-Beziehenden sind auf EL angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen.
Besonders fragwürdig ist der Entscheid, die Beiträge an die Mieten nur marginal zu heben, obwohl die heutigen Preise für die sogenannten «anrechenbaren Mietzinsmaxima» noch aus dem Jahr 2001 stammen. Seither sind die Mieten rasant gestiegen – um über 20 Prozent. Zudem sollen die Kantone die Beiträge nach eigenem Ermessen unterschreiten dürfen, was dazu führen kann, dass sie noch kleiner ausfallen als heute. Der Entscheid des Nationalrats richtet sich gegen Personen, die aufgrund der bereits umgesetzten Sparmassnahmen bei anderen Sozialwerken und der Verschleppungstaktik schon jetzt am Existenzminimum leben.
Immerhin soll die Pauschale für Personen im Rollstuhl angehoben werden. Ihre Situation ist noch dramatischer. Sie haben heute praktisch keine Möglichkeit, eine bezahlbare, rollstuhlgängige Wohnung zu finden, da es sich dabei meist um unerschwingliche Neubauten handelt.
MS-Betroffene im Heim und Familien leiden
Die grosse Kammer beschloss weitere Kürzungen zu Lasten der EL-Beziehenden, die sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken. So sollen beispielsweise die Beiträge an Kinder von EL-Beziehenden gekürzt werden. Eine vierköpfige Familie soll 600 Franken im Monat weniger bekommen als heute, sofern der Nachwuchs unter 11 Jahre alt ist. Trotz knapper Mehrheit scheiterte die Übernahme von familienergänzenden Betreuungskosten am absoluten Mehr und somit an der Ausgabenbremse. Ebenso hart trifft es Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen: Der Nationalrat will von einem Mindestbeitrag für ihre persönlichen Auslagen nichts wissen. Die Folge: Wer im falschen Kanton wohnt, für den reicht der Beitrag nicht einmal für das Nötigste, beispielsweise Kleider oder ein Coiffeurbesuch. Ausserdem nimmt der Nationalrat Fehlanreize in Kauf, weil das Einkommen des Ehegatten zu 100 Prozent angerechnet wird.
Von der ausgewogenen Vorlage zum Sparpaket
Dies sind nur wenige Beispiele des umfangreichen Leistungsabbaus. Der Nationalrat formt die Vorlage des Bundesrates, die sich ursprünglich ausgewogen präsentierte, zum Sparpaket um. Inclusion Handicap wird sich stellvertretend für die MS-Gesellschaft und die anderen Mitgliederorganisationen während des Differenzbereinigungsverfahrens dafür einsetzen, dass die Existenz von EL-Beziehenden gesichert ist.
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