Patientenverfügung & Vorsorgeauftrag

Sorgen Sie vor und regeln Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten frühzeitig.

Die MS-Gesellschaft möchte denjenigen MS-Betroffenen, die mit einer Abnahme ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten in einer Weise rechnen müssen, dass ihre persönliche Autonomie eingeschränkt wird, eine Orientierungshilfe bieten.

Selbstbestimmt leben - Ihre persönliche Vorsorge für die Zukunft

Diese Hilfe soll es ermöglichen, in guten Zeiten, frühzeitig und rechtsverbindlich persönliche Angelegenheiten im eigenen Sinne so zu regeln, dass der eigene Wille auch dann umgesetzt wird, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Damit entlasten Sie auch Ihre Angehörigen in einer besonders schwierigen Situation.

Unter dem Motto «helfen statt bevormunden» sind seit Anfang 2013 im Zivilrecht ZGB gesetzliche Veränderungen in Kraft getreten, die genau dies ermöglichen. Wesentliche Elemente sind hierbei der sogenannte Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung, die Stärkung der gesetzlichen Vertretungsrechte von Verwandten und die Neuregelung der Beistandschaft