Sobald krankheitsbedingte Mehrkosten entstehen, kann sich MS auf die finanzielle Situation auswirken. Zum Beispiel stellen sich folgende Fragen:
- Der Selbstbehalt bei der Krankenkasse belastet mein Budget immer mehr. Muss ich diese Mehrkosten selber bezahlen?
- Ich benötige dringend eine Haushalthilfe, kann diese aber nicht bezahlen. Was kann ich tun?
- Wo erhalte ich zu meiner finanziellen Situation Beratung und Unterstützung?
- Welche Steuerabzüge kann ich geltend machen?
Kontakt mit Fachstelle aufnehmen
Es lohnt sich, mit einer Fachstelle Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Budgetsituation zu besprechen.
Zuerst wird abgeklärt, ob Sie alle Versicherungsleistungen beziehen, auf die Sie Anspruch haben. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten Sie Informationen dazu. Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen.
Sollte trotzdem ein vorübergehender finanzieller Engpass eintreten, können Sie bei einer persönlichen Sozialberatung die Möglichkeit einer Unterstützung durch Stiftungen und Fonds besprechen. Die MS-Gesellschaft unterstützt aus seinem Unterstützungsfonds in Not geratene MS-Betroffene. Erfahren Sie hier mehr über «Finanziellen Hilfen».
Steuerabzüge für behinderungsbedingte Kosten
Grundsätzlich gilt: Die ausbezahlte Hilflosenentschädigung (HE) der IV/AHV muss nicht als Einkommen versteuert werden. Hingegen sind Renten der IV und der Pensionskasse steuerpflichtig.
Seit 2005 gelten gesamtschweizerisch sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die Bundessteuern neue Bestimmungen bei den Abzügen.
Es gilt zwischen folgenden Posten zu unterscheiden: