Finanzielle Aufwände

Unterhalten Sie sich mit Fachpersonen über ihre individuelle Budgetsituation.

Sobald krankheitsbedingte Mehrkosten entstehen, kann sich MS auf die finanzielle Situation auswirken. Zum Beispiel stellen sich folgende Fragen:

  • Der Selbstbehalt bei der Krankenkasse belastet mein Budget immer mehr. Muss ich diese Mehrkosten selber bezahlen?
  • Ich benötige dringend eine Haushalthilfe, kann diese aber nicht bezahlen. Was kann ich tun?
  • Wo erhalte ich zu meiner finanziellen Situation Beratung und Unterstützung?
  • Welche Steuerabzüge kann ich geltend machen?

Kontakt mit Fachstelle aufnehmen

Es lohnt sich, mit einer Fachstelle Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Budgetsituation zu besprechen.

Zuerst wird abgeklärt, ob Sie alle Versicherungsleistungen beziehen, auf die Sie Anspruch haben. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten Sie Informationen dazu. Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie Unterstützung bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen.

Sollte trotzdem ein vorübergehender finanzieller Engpass eintreten, können Sie bei einer persönlichen Sozialberatung die Möglichkeit einer Unterstützung durch Stiftungen und Fonds besprechen. Die MS-Gesellschaft unterstützt aus seinem Unterstützungsfonds in Not geratene MS-Betroffene. Erfahren Sie hier mehr über «Finanziellen Hilfen».

Steuerabzüge für behinderungsbedingte Kosten

Grundsätzlich gilt: Die ausbezahlte Hilflosenentschädigung (HE) der IV/AHV muss nicht als Einkommen versteuert werden. Hingegen sind Renten der IV und der Pensionskasse steuerpflichtig.

Seit 2005 gelten gesamtschweizerisch sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die Bundessteuern neue Bestimmungen bei den Abzügen.

Es gilt zwischen folgenden Posten zu unterscheiden:

  • Behinderungsbedingte Kosten

    Grundsätzlich gelten alle MS-bedingten Auslagen, also auch die Kosten für die Behandlung, als behinderungsbedingte Kosten, sofern die IV wegen MS eine Rente, eine Hilflosenentschädigung oder Hilfsmittel zugesprochen hat.

    Sie sind ohne Selbstbehalt voll abzugsfähig vom Reineinkommen.

    Pauschalabzüge für behinderungsbedingte Kosten ohne Belege (für Personen die eine Hilflosenentschädigung erhalten):

    • CHF 2'500.00 bei einer Hilflosenentschädigung leichten Grades
    • CHF 5'000.00 bei einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades
    • CHF 7'500.00 bei einer Hilflosenentschädigung schweren Grades

    Höhere Abzüge sind nur mit Belegen möglich. Für die Anmeldung müssen Sie ein spezielles Hilfsblatt des Steueramtes verwenden.

    Personen, die keine Hilflosenentschädigung der IV/AHV erhalten, können nur mit Quittungen und einem Arztzeugnis behinderungsbedingte Kosten in Abzug bringen. Für den Abzug von Kosten bei Heimaufenthalt gelten spezielle Bestimmungen.

  • Krankheits- und Unfallkosten

    Dazu gehören z.B. Zahnarztrechnungen und Kosten für andere Krankheiten. Sie sind abzugsfähig, jedoch mit einem Selbstbehalt von 5% des Reineinkommens.

    Details zu den abzugsfähigen Kosten erfahren Sie beim kantonalen Steueramt oder auf den Merkblättern der Steuererklärung.