Die MS-Gesellschaft stützt sich in ihrer Arbeit, zusätzlich zu ihren Statuten, auf Leitlinien. Sie klären die Haltung der MS-Gesellschaft in Bezug auf ihre Dienstleistungen und Partnerschaften.
Leitlinien

Charta der Schweizerischen Multiple Sklerose Gesellschaft
Die Schweiz. MS-Gesellschaft setzt sich ein für:
- die Selbstbestimmtheit und Lebensqualität von MS-Betroffenen
- die Förderung und Unterstützung der MS-Forschung
- die interdisziplinäre Zusammenarbeit zur optimalen Betreuung MS-Betroffener
Leitbild der Schweiz. MS-Gesellschaft
Unser Leitbild enthält die wesentlichen Grundsätze für die Tätigkeit der Schweiz. MS-Gesellschaft und stellt die Arbeit in den drei Geschäftsstellen in einen konzeptionellen Rahmen:
- Es bildet eine verbindliche Grundlage für das Handeln der Geschäftsleitung und die Arbeit der Mitarbeitenden der Schweiz. MS-Gesellschaft.
- Es gilt im Rahmen der Statuten und der Unternehmensstrategie. Es bildet die Basis für alle Managementinstrumente der Schweiz. MS-Gesellschaft.
- Gegenüber den Stakeholdern der Schweiz. MS-Gesellschaft statuiert es die Verpflichtung, die hier festgelegten Ziele in deren Interesse zu verwirklichen.
Leitlinien Pharmafirmen
Die Schweizerische MS-Gesellschaft
- vertritt die Interessen der MS-Betroffenen und ihren Angehörigen
- ist finanziell und inhaltlich unabhängig
- hält ausdrücklich fest, dass sie bei ihrer Arbeit und ihren Inhalten Pharmafirmen keinerlei Einflussnahme gewährt
Leitlinien Tierversuche in der MS-Forschung
Um wirksamere MS-Therapien zu entwickeln, sind Tierversuche unumgänglich.
- Die Schweizer Gesetzgebung fördert den verantwortungsvollen Umgang mit Versuchstieren
- Tests an Menschen können erst durchgeführt werden, wenn im Tierversuch schädigende Wirkungen von neuen MS-Medikamenten ausgeschlossen wurden
Ein Teil der Tierversuche kann durch neue Methoden der Molekularbiologie ersetzt werden.
Beratungsrichtlinien der Schweiz. MS-Gesellschaft
- Wir unterstehen einer vertraglichen Schweigepflicht
- Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben
- Art und Umfang der Beratungen müssen wir dem Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilen