
Je nach Verlauf können krankheitsbedingte Einschränkungen aber eine berufliche Standortbestimmung nötig machen. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wer bezahlt meinen Lohnausfall bei Krankheit?
- Muss ich die MS-Diagnose meinem Arbeitgeber mitteilen?
- Wie gehe ich bei einer Arbeitsreduktion oder bei einem Stellenwechsel vor?
- Welche Leistungen erbringt die Invalidenversicherung?
- Welche Aspekte muss ich als Arbeitgeber bei der Anstellung von MS-Betroffenen beachten?
- Ich bin Familienfrau, welchen Versicherungsanspruch habe ich?
Es lohnt sich, Kontakt mit einer Fachstelle aufzunehmen, um die individuelle Arbeitssituation zu besprechen. Unser Beratungsteam an der MS-Infoline hilft Ihnen gerne.
Folgend erhalten Sie Informationen zu allen Fragen, die sich für MS-Betroffene im Zusammenhang mit der Arbeit und dem Berufsalltag stellen.
Viele Betriebe sind bereit, Mitarbeiter trotz ihrer Behinderung (weiter) zu beschäftigen. Damit das Arbeitsverhältnis für alle Beteiligten langfristig befriedigend verläuft, sollten Sie als Arbeitgeber folgende Aspekte beachten:
- Versuchen Sie, eine vertrauensvolle Gesprächssituation zu schaffen. Sie ermöglichen damit Ihrem Mitarbeiter, der eventuell um seine Stelle fürchtet, offener über seine Krankheit zu reden.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Mitarbeiter konkret über die Symptome, welche aktuell seine Leistungsfähigkeit beeinflussen.
- Lassen Sie Ihren Mitarbeiter formulieren, welche Unterstützung er von Ihnen und seinen Arbeitskollegen benötigt. Klären Sie gemeinsam, was in Ihrem Betrieb realisierbar ist.
- Wir empfehlen Ihnen, klar zu sagen, unter welchen Bedingungen für Sie eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses möglich ist.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter Kommunikationsregeln. Bringen Sie zum Ausdruck, wie wichtig es für Sie ist, über allfällige Verschlechterungen informiert zu werden.
Als Arbeitgeber sind Sie bei Problemen mit einem leistungseingeschränkten MS betroffenen Mitarbeiter nicht alleine.
Case Management
Case Management sucht individuell angemessene Lösungen für und mit Betroffenen und wird bei Menschen mit komplexen Fragestellungen, bei zeitlich andauernden Problembewältigungen und in Situationen mit sehr hohem Koordinationsbedarf eingesetzt.
In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten werden Lösungen am Arbeitsplatz gesucht, damit Weiterbeschäftigungen in angepasster Form oder mit reduziertem Pensum möglich sind.
Ausgebildete Case Manager nehmen sich der MS-Betroffenen an, begleiten und unterstützen sie. Längere Selbständigkeit wirkt sich positiv auf die Lebensqualität aus, was sich wiederum positiv auf die berufliche und private Lebenssituation auswirkt.
Auch wenn Hausfrauen (nachfolgend sind Hausmänner immer mitgemeint) bei andauernder Krankheit keinen Verdienstausfall ausweisen, können sie einen Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie effektiv in ihren Tätigkeiten eingeschränkt sind.
IV-Rentenanspruch
Im Gegensatz zu Berufstätigen kann sich die IV bei Haushalttätigen nicht auf einen behinderungsbedingten Lohnausfall abstützen. Aus diesem Grund kommt bei Hausfrauen immer eine Abklärungsperson der IV vorbei, welche sich ein Bild von den persönlichen Verhältnissen vor Ort macht (Tätigkeitsvergleich). Das heisst, sie klärt ab, welche Tätigkeiten im vorliegenden Fall zum Aufgabenbereich gehören und inwiefern die Person bei der Ausübung dieser Tätigkeiten eingeschränkt ist.
Wichtig ist, dass die Fragen der IV-Abklärungsperson möglichst differenziert, also nicht nur mit ja oder nein, beantwortet werden. Gerade bei einer Krankheit wie MS mit schwankendem Verlauf sind detaillierte Angaben über die effektive Einschränkung von grosser Bedeutung und müssen von der IV bei der Bemessung des Invaliditätsgrades berücksichtigt werden.
Teilerwerbstätigkeit
Bei teilerwerbstätigen Hausfrauen kommt bei der Berechnung des IV-Grades die sogenannte gemischte Methode zur Anwendung: zunächst wird festgelegt, wieviel jemand in jedem Tätigkeitsbereich arbeitet: z.B. 60% Erwerbstätigkeit und 40% Haushalt. Für den Anteil der Erwerbstätigkeit wird die Invalidität durch Lohnvergleich, für die Hausarbeit durch den Tätigkeitsvergleich ermittelt.
Tipp
Vor dem Abklärungsgespräch der IV ist es empfehlenswert, dieses mit einer Fachperson zu besprechen!
Kontaktieren Sie uns
Unsere MS-Infoline steht Ihnen zur Verfügung; wir unterstützen bei Fragen
- im Umgang mit MS-Betroffenen
- zu Sozialversicherungen, insbesondere Invalidenversicherung
- zur Arbeitsplatzgestaltung
Nützliche Dokumente
Nützliche Links
» AHV/IV: Anmeldung für Erwachsene - Berufliche Integration und Rente
» AHV/IV: Meldeformular für Erwachsene - Früherfassung
» Merkblätter Leistungen der IV
» arbeit.swiss, Website des Bundes
» Kantonale IV-Stellen