Menschen, bei denen MS diagnostiziert wird, stehen oft mitten im Berufsleben oder in einer Ausbildung. Wenn keine grossen körperlichen und psychischen Belastungen bestehen, kann die Erwerbstätigkeit oder die begonnene Ausbildung fortgesetzt werden.
Je nach Verlauf können krankheitsbedingte Einschränkungen aber eine berufliche Standortbestimmung nötig machen. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wer bezahlt meinen Lohnausfall bei Krankheit?
- Muss ich die MS-Diagnose meinem Arbeitgeber mitteilen?
- Wie gehe ich bei einer Arbeitsreduktion oder bei einem Stellenwechsel vor?
- Welche Leistungen erbringt die Invalidenversicherung?
- Welche Aspekte müssen Arbeitgebende bei der Anstellung von MS-Betroffenen beachten?
- Ich bin teil- oder nichterwerbstätig , welchen Versicherungsanspruch habe ich?
Es lohnt sich, Kontakt mit einer Fachstelle aufzunehmen, um die individuelle Arbeitssituation zu besprechen. Unser Beratungsteam an der MS-Infoline hilft Ihnen gerne.