Kostenloser Ratgeber rund um Erbschaften und Legate
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Haben Sie den Wunsch, über Ihr Leben hinaus Gutes zu tun und Sinnvolles zu bewirken? Mit einer Testamentsspende ist das möglich. Ein Testament schafft nicht nur Klarheit und Ordnung, es gibt die Chance, eine gemeinnützige Organisation wie die Schweiz. MS-Gesellschaft in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen – und sich damit für ein besseres Leben mit MS einzusetzen.
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«Jede Spende hilft, das Leben vieler zu verbessern. Bitte helfen Sie uns, weiterhin wichtige Unterstützung für Betroffene wie mich zu ermöglichen.»
GENNARO SCOTTI, MS-betroffen, mit Familie
Mit einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen fest, vermeiden Unklarheiten und sorgen dafür, dass Menschen und Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, gut versorgt sind. Dazu können Sie in Ihrem Testament Ihre freie Quote – also den frei verfügbaren Anteil Ihres Nachlasses nach Abzug der Pflichtteile – frei verteilen, an beliebige Personen oder auch gemeinnützige Organisationen.
Erstellen Sie kein Testament, wird Ihr Erbe nach geltendem Erbrecht verteilt. Danach geht alles an Ihre verbliebenen gesetzlichen Erben oder an den Staat.
Ihr Testament ist Ihre persönliche Verfügung. Neben Ihrem ganz persönlichen letzten Willen spielt aber auch die gesetzliche Regelung eine wichtige Rolle bei der Testamentserstellung.
Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann (oder eingetragene Partnerin bzw. Partner) sowie Ihre direkten Nachkommen haben vom Gesetz her Anrecht auf einen gesetzlichen Pflichtteil. Dieser liegt bei Ehegatten, eingetragenen Partnern und Kindern bei 50 Prozent Ihres Erbes. Unabhängig davon, ob es Ihr persönlicher Wille ist, müssen Sie diesen Teil vererben.
Mit dem kostenlosen Testamentservice von DeinAdieu stellen Sie sicher, dass Sie den Pflichtanteil berücksichtigen und Ihre frei verfügbare Quote sinnvoll einsetzen.
Ziehen Sie den Pflichtteil von Ihrem Nachlassvermögen (Summe aller Vermögenswerte abzüglich Schulden) ab, ergibt sich die frei verfügbare Quote, also der Anteil, den Sie in Ihrem Testament frei vererben können. Wie Sie Ihre frei verfügbare Quote aufteilen möchten, ist ganz allein Ihnen überlassen:
Sie können die Schweiz. MS-Gesellschaft als Erbin einsetzen, indem Sie uns als Teil der Erbengemeinschaft für einen Anteil des Nachlasses vorsehen.
Haben Sie keine Familie oder Pflichterben, können Sie die Schweiz. MS-Gesellschaft auch zur Alleinerbin machen.
Möchten Sie uns einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, zum Beispiel eine Immobilie, ein Kunstwerk oder Wertpapiere, hinterlassen, setzen Sie uns als Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament ein.
Möchten Sie uns Anteile aus der Vorsorge oder Lebensversicherung übertragen, können Sie ins in Ihrem Testament als Begünstigte oder anteilige Nutzniesserin direkt in der Police einsetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen festzuhalten.
Sie sind sich unsicher, haben Rückfragen oder möchten sich mit einem Experten austauschen? Christoph Stamm unterstützt Sie gern bei allen Fragen und Anliegen rund ums Testament.
Das eigene Testament und damit den eigenen letzten Willen zu verfassen ist eine einmalige Sache und verständlicherweise etwas Neues und Ungewohntes. Viele Menschen stellen sich dies jedoch viel komplizierter vor, als es tatsächlich ist.
Wir unterstützen Sie deshalb dabei, in wenigen Schritten eine Testamentsvorlage zu erstellen, die sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Sie anschliessend von Hand abschreiben können.
Klicken Sie sich durch den kostenlosen Testamentservice und erstellen Sie Ihr individuelles, erbrechtlich geprüftes Testament.
Kostenlose Informations-Webinare
Unser Partner DeinAdieu organisiert regelmässig Informations-Webinare zur Testamentserstellung, an denen Sie kostenlos teilnehmen können.
Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft setzt sich seit 1959 für MS-Betroffene und deren Familien und Angehörige ein und ist eine zuverlässige Partnerin in sämtlichen Lebenslagen. Für unser Wirken sind wir auf Spenden, Erbschaften und Vermächtnisse angewiesen.
Da vor allem die Forschung rund um Multiple Sklerose langfristig kalkuliert werden muss, setzen wir Vermächtnisse und Erbschaften auch in diesem Bereich ein. Durch die Förderung der Forschung sichern Sie die konsequente Nutzung der neusten Forschungsergebnisse und machen Fortschritt möglich – für eine Zukunft in der Multiple Sklerose Vergangenheit ist.
Bis dahin entlasten und begleiten wir Betroffene und Angehörige weiterhin zuverlässig. Ihr Vermächtnis sorgt damit für ein besseres Leben von MS-Betroffenen, heute und morgen.
Ein Legat, auch als Vermächtnis bekannt, meint das Hinterlassen von definierten Vermögens- und Sachwerten an eine Person oder Organisation.
Bei einer Erbschaft setzen Sie eine Person oder Organisation als Erbin oder Erbe ein – entweder als Alleinerbe oder Miterbe.
Bei einem Legat, oder auch Vermächtnis genannt, hinterlassen Sie einen bestimmten Vermögens- oder Sachwert an eine Person oder Organisation.
Bei der Erstellung Ihres Testaments müssen Sie den gesetzlich geregelten Pflichtteil berücksichtigen. Demnach haben Ihre direkten Nachkommen und andere Verwandte ein Anrecht auf einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.
Damit Ihr letzter Wille garantiert umgesetzt wird, ist es zudem wichtig, dass Sie ihn klar und deutlich formulieren, handschriftlich verfassen und das Testament vertraulich aufbewahren, am besten bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder Notar, Ihrer Hausbank oder ganz einfach bei Ihrer Einwohnergemeinde.
Erstellen Sie Ihr individuelles, erbrechtlich geprüftes Testament mit dem kostenlosen Testamentservice von DeinAdieu.
Wenn gesetzliche Erbende vorhanden sind, ist der Ablauf der Erbteilung zumindest in den Grundzügen auch ohne Testament gesetzlich abgedeckt. Gibt es keine entsprechenden Erben, geht Ihr ganzes Vermögen an den letzten Wohnkanton oder an die vom Kanton berechtigte Gemeinde.
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Wichtig ist, dass die Änderungen so vorgenommen werden, dass sie rechtsgültig sind.
Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So kann der gesamte Teil Ihres Nachlasses dort eingesetzt werden, wo er dringend gebraucht wird.
Ja, auch das ist möglich. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie dabei.
Schenkungen sind eine Möglichkeit, uns als Organisation zu Lebzeiten mit einer Zuwendung zu unterstützen – also uns eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldwert zu übertragen.
Alle Spendenmöglichkeiten an die Schweiz. MS-Gesellschaft im Überblick