Testament & Vorsorge

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Testament und Vorsorge.

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft setzt sich seit über 60 Jahren für MS-Betroffene und deren Familien und Angehörige ein und ist zuverlässiger Partner in sämtlichen Lebenslagen. Je mehr Mittel sie für Dienstleistungen und Angebote zur Verfügung hat, desto besser kann sie ihre Mission wahrnehmen, in dessen Zentrum die Lebensqualität und Selbstbestimmung von MS-Betroffenen steht. Als nicht profitorientierte Organisation sind wir auf Erbschaften, Vermächtnisse, Legate und Schenkungen angewiesen.

Die Schweiz. MS-Gesellschaft verfügt über das SQS-Gütesiegel. Diese Zertifizierung garantiert einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit gespendeten Mitteln.

Der neue Ratgeber Erbschaften und Legate

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In unserem neu gestalteten Ratgeber Erbschaften und Legate erhalten Sie einen aktuellen und umfangreichen Überblick zum Thema Testament. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass der Nachlass geregelt und die Liebsten abgesichert sind. Bestellen Sie Ihr Exemplar am besten heute noch hier!

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Das neue Erbrecht

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Sie mehr Freiheiten in ihrer Nachlassplanung. Eine der wichtigsten Neuerungen des revidierten Erbrechts ist die Senkung der Pflichtteile. Damit können Sie in Ihrem Testament über einen grösseren Teil (neu 50 %) Ihres Nachlasses frei verfügen, wenn Sie ein Testament gemacht haben.

Vermögen und Verteilung

Ihre direkten Nachkommen und andere nahen Verwandten haben vom Gesetz her Anrecht auf den gesetzlichen Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote – der Anteil, über den Sie in Ihrem Testament frei verfügen können – variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der Hinterbliebenen:

Vergleichen Sie Ihre persönliche Situation mit der aktuellen Rechtslage
Ohne Testament geht Ihr Vermögen je zur Hälfte an Ihre Kinder und Ihre/n Partner/in.
Das Testament ermöglicht Ihnen, auch mit Absicherung der Familie über die Hälfte Ihres Vermögens nach freiem Willen zu verfügen (freie Quote).
Sie haben ein Testament / einen Erbvertrag verfasst und verfügen damit über eine frei zuordenbare Quote von 50 %.
Haben Sie kein Testament/keinen Erbvertrag verfasst, erhalten Ihre Kinder den gesamten Nachlass.
Ohne Testament/Erbvertrag kann Ihr ganzes Vermögen an den Kanton oder die Gemeinde gehen.
So können Sie über Ihr ganzes Vermögen frei verfügen und es nach Ihrem Willen einsetzen.
Für eingetragene Partner gelten die Angaben zu Ehegatte/-in.

Die Erhöhung dieser Quote gibt Ihnen die Möglichkeit, zum Beispiel die Begünstigung Ihres Ehepartners auszudehnen oder eine Lebens-/Konkubinats-Partnerin sowie eine Institution als Erbin/Vermächtnisnehmer wie die Schweiz. MS-Gesellschaft, stärker zu berücksichtigen.

Neu ist auch, dass der geltende Pflichtteil für Eltern ab 2023 vollständig wegfällt und der Pflichtteil für Nachkommen auf 25% schrumpft (bisher 37.5 %)

Dies alles gilt jedoch nur, wenn Sie ein gültiges Testament gemacht haben. Es empfiehlt sich daher, das bestehende Testament hinsichtlich des neuen Erbrechts zu überprüfen und neu aufzusetzen. Bitte vergleichen Sie Ihre persönliche Situation mit dem aktuellen Recht und besprechen Sie sich mit Ihrem Notar, Anwalt oder Willensvollstrecker.

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft ist Mitglied bei der Organisation DeinAdieu.ch. Hier finden Sie viele weitere nützliche Informationen zum neuen Erbrecht, und zum Verfassen Ihres Testaments und erhalten, wenn Sie es wünschen, eine persönliche Beratung.


Testament erstellen

Sein eigenes Testament und somit seinen letzten Willen zu verfassen ist eine einmalige Sache und verständlicherweise etwas, das neu und ungewohnt ist. Viele Menschen stellen sich dies jedoch viel komplizierter vor, als es in Tat und Wahrheit ist.

Wir unterstützen Sie dabei in wenigen Schritten eine sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entsprechende Testamentvorlage zu erstellen, welche Sie anschliessend von Hand abschreiben können. Wichtig ist, dass Sie anschliessend Ihr handschriftliches Testament gut auffindbar und geschützt aufbewahren, am besten bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder Notar, Ihrer Hausbank oder ganz einfach bei Ihrer Einwohnergemeinde.

Testament erstellen


Patientenverfügung

Patientenverfügung einfach & gültig erstellen

Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Erstellung Ihrer individuell angepassten Patientenverfügung.

Sichern Sie mit einer Patientenverfügung heute Ihren Willen ab für den Fall, dass Sie dies morgen nicht mehr können.

Eine Patientenverfügung ist schnell und unkompliziert in vier einfachen Schritten erstellt. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Ihre Vertretungs-/Ersatzperson
  2. Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Einstellung zum Leben
  3. Beantworten Sie medizinische Fragen
  4. Drucken Sie Ihre Verfügung aus und unterzeichnen Sie sie

Eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Vertretungsperson oder Ihrem/Ihrer Hausarzt-/ärztin sowie ihre Karte im Portemonnaie sichern Sie ab.

Patientenverfügung erstellen


Vorsorgeauftrag einfach und gültig erstellen

Ein Vorsorgeauftrag ist schnell und einfach erstellt. Wir unterstützen Sie dabei.

Erstellen Sie einen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmten Vorsorgeauftrag. Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:

  1. Wählen Sie Ihre Vertretungsperson
  2. Wählen Sie eine allfällige Ersatzperson
  3. Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Idealerweise hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei einer Hinterlegungsstelle (z. B. KESB oder Zivilstandsamt). Wichtig ist, dass dieser einfach aufgefunden werden kann sollten Sie urteilsunfähig werden.

Vorsorgeauftrag erstellen