Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der MS-Gesellschaft. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt.

Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Schweizerischen Multiple Sklerose Gesellschaft. Der Mitgliederversammlung als oberstes Organ obliegen gemäss den Statuten unter anderen folgende Geschäfte:

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten
  • Beschluss über die Revision der Statuten
  • Behandlung von Anträgen der Mitglieder