Dringender Handlungsbedarf bei der Pflegeversicherung

Neues aus der Politik

Wer kommt in Zukunft für die Kosten der Pflege auf? Die Pflegeversicherung stösst an ihre Grenzen und muss angepasst werden. Die IG Pflegefinanzierung stellt drei klare Forderungen.

Die Menschen werden immer älter, es wird immer mehr pflegebedürftige Personen geben, die Versorgung wird immer teurer. Doch wer kommt in Zukunft für die Kosten auf? Die Pflegefinanzierung ist ein gewichtiges Thema auf der politischen Agenda – jedoch auch ein heisses Eisen, das keiner gerne in die Hand nimmt. 2016 beliefen sich die Kosten für die stationäre Pflege in der Schweiz auf 9.9 Milliarden Franken, hinzu kamen 2.3 Mrd. Franken für die Spitex. Die jährlichen Gesamtkosten für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex werden bis ins Jahr 2030 auf 16.2 bis 20 Mrd. Franken steigen, schätzt das Gesundheitsobservatorium Obsan.

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Pflegefinanzierung in Kraft. Sie regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) sowie durch die Versicherten und die Kantone. Trotz steigender Kosten sind die Beiträge der Krankenversicherer in der ambulanten und stationären Pflege seit 2011 unverändert geblieben. Die Beiträge reichen mittlerweile nicht mehr aus und die Mehrkosten gehen zulasten der Gemeinden und Kantone. Diese reagieren mit Sparpaketen mit der Folge, dass die Leistungserbringer der ambulanten und stationären Langzeitpflege zunehmend mit ungedeckten Kosten konfrontiert sind und teilweise auch die Patienten vermehrt zur Kasse gebeten werden.

Diese Situation ist nicht länger haltbar – der gesellschaftliche und politische Handlungsdruck steigt. Der Bundesrat wird im Sommer 2018 einen Bericht zur Evaluation der Pflegefinanzierung vorlegen. Zusammen mit anderen Branchenverbänden der ambulanten und stationären Pflege sowie Patientenvertretungen hat sich Inclusion Handicap, dessen Mitglied die Schweiz. MS-Gesellschaft ist, zu der Interessengemeinschaft (IG) Pflegefinanzierung zusammengeschlossen. Diese stellt drei konkrete Forderungen:

1. Die Beiträge der Krankenkassen müssen regelmässig der Kostenentwicklung angepasst werden. Die Beiträge basieren auf den Kosten von 2004 und wurden nie der Teuerung angepasst.

2. Die Kantone müssen ihrer Pflicht nachkommen und die Restkosten der Pflegeleistungen übernehmen. Die Restfinanzierung muss zudem schweizweit einheitlich geregelt werden.

3. Die gesetzliche Frist für Akut- und Übergangspflege (AÜP) muss verlängert und die Aufenthaltskosten (Hotellerie und Betreuung) analog dem vorangehenden Spitalaufenthalt durch die obligatorische Krankenversicherung und die Kantone übernommen werden.

Mit diesen drei konkreten Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist aus Sicht der IG Pflegefinanzierung die Grundlage geschaffen, um die Qualität der Pflege und die Versorgungssicherheit für die betroffenen Patienten zu sichern.