Mit MS unterwegs

Bevor Sie eine Reise antreten, ist es wichtig, dass Sie sich über Transport und Destination gut informieren.

Mit MS müssen Sie nicht auf Ferien und Ausflüge verzichten. Auch wenn Reisen mit vermehrten Anstrengungen verbunden sein kann, überwiegt das Positive:

Abwechslung vom Alltag, Stärkung des Selbstvertrauens, Entspannung und Erholung sind nur einige der positiven Effekte, die Reisen bewirkt.

Wichtig ist eine umfassende Information über das Reiseziel und die Abklärung administrativer Fragen.

  • Öffentlicher Verkehr

    Für MS-Betroffene, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, gibt es im öffentlichen Verkehr folgende Angebote:

    Vergünstigstes SBB-Generalabonnement

    Für IV-Bezüger kostet das GA der 2. Klasse jährlich nur CHF 2480.00 (Stand 13.12.2020). Es ist auch monatlich für CHF 225.00 (Stand Stand 13.12.2020) erhältlich (Mindestbezugsdauer 6 Monate).

    >> Das GA für Reisende mit einer Behinderung

    Begleitpersonen reisen gratis mit

    Mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung reist eine Begleitperson gratis mit. Die Karte ist gültig für die SBB, Schiffe, Busse, viele Bergbahnen etc. Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer können damit für die Begleitperson auch ein Gratisbillett für Fahrten in die meisten EU-Länder am SBB-Schalter beziehen.

    Der Antrag für die Karte muss an die zuständige Amtsstelle gerichtet werden mit speziellem Formular (inkl. Foto und Unterschrift des Arztes).

    >> Reisen mit eingeschränkter Mobilität

  • Autofahren

    Flottenrabatt

    Bei der Anschaffung eines Neuwagens profitieren Sie als MS-betroffene Person von einem Flottenrabatt, wenn Sie Mitglied der MS-Gesellschaft sind. Das Fahrzeug müssen Sie nicht selber lenken können.

    Details zum Flottenrabatt und Anmeldeunterlagen erhalten Sie von unserem Kundenservice.
    Tel.: 043 444 43 43 | Mail: info@multiplesklerose.ch

    Fahrzeugsteuer

    Menschen mit einer Behinderung haben mit gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Erlass der Motorfahrzeugsteuer. Die Bestimmungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zu wenden: kantonales Strassenverkehrsamt. Für den Antrag ist eine Arzt- oder IV-Bescheinigung nötig.

    Parkieren

    Eine spezielle Parkbewilligung für Behinderte erhalten Sie auf Gesuch. In den meisten Kantonen müssen Sie sich hierfür ans kantonale Strassenverkehrsamt wenden.

    Die Parkbewilligung wird an Behinderte, die selbst fahren, oder an Personen, die Behinderte transportieren, abgegeben.

    Finanzierungshilfe der IV

    Kann der Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden, vergütet die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) einen jährlichen Amortisationsbeitrag von CHF 3‘000.00 an Ihr Fahrzeug. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei jeder IV-Stelle.

    Die Kosten für behinderungsbedingte Anpassungen (Autoumbaukosten) werden gemäss gesetzlichen Vorgaben übernommen, unabhängig davon, ob Sie noch erwerbstätig sind.

    Das richtige Auto

    Bei der Anschaffung eines neuen Autos empfehlen wir den Kauf eines Fahrzeuges mit automatischem Getriebe und Klimaanlage. Sinnvoll kann auch ein erhöhter Fahrersitz sein und ein Kofferraum mit niederem Rand oder gar einer Schiebetüre. Lassen Sie sich beraten.

    Informationen finden Sie auch im TCS Ratgeber «Uneingeschränkt mobil», der beim TCS gratis bestellt werden kann.

    MS-Info «Autofahren mit MS»

  • Transportdienste

    Die Transportdienste für mobilitätsbehinderte Menschen sind in der Schweiz regional gut organisiert. Die Fahrtarife gestalten sich unterschiedlich und müssen bei den einzelnen Anbietern angefragt werden. Zum Teil gibt es Vergünstigungen für IV- und AHV-Bezügerinnen und -Bezüger.

    Angebote Schweiz

    Übersicht Behindertenfahrdienste

    Die SBB gibt eine Übersicht der Taxifahrdienste für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (PDF) heraus. Auch auf der Webseite des Schweizerischen Verbandes der Behindertentransportdienste erhalten Sie Adressen von Fahrdiensten.

    Rotkreuzfahrdienste

    Die Rotkreuzfahrdienste sind gesamtschweizerisch gut organisiert, bieten oft aber keine Rollstuhl-Autos an. Die Adressen der Rotkreuzfahrdienste finden Sie ebenfalls in der erwähnten SBB-Übersicht oder über die örtliche Spitex-Organisation.

    Rollstuhltaxis

    Für längere Fahrten (Kuraufenthalte, Ferien, Ausflüge etc.) bieten der Verein Behinderten-Reisen Zürich sowie der Behinderten-Fern-Transport Basel (BFT), Tel 061 331 34 34, Rollstuhltaxis an.

    Taxivergünstigungen je nach Region

    Nähere Auskunft zum regionalen Taxi-Angebot erhalten Sie bei den entsprechenden Pro Infirmis oder Pro Senectute-Fachstellen Ihrer Wohnregion.

    Ist jemand behinderungsbedingt für den Weg zur Arbeit auf ein Taxi angewiesen, können bei einem Einkommen von derzeit mindestens 1‘763 Franken (Stand Mai 2017) die Kosten für die Fahrten von der IV zurückvergütet werden.

    Angebote Kanton Zürich

  • Ferien & Reisen

    MS ist kein Grund, auf Reisen und Ferien zu verzichten. Berücksichtigen Sie bei den Vorbereitungen aber folgende Punkte:

    • Frühzeitige Planung gibt Raum für eine gründliche Vorbereitung
    • Vor Reisebeginn die Anforderungen an Reiseform und die Infrastruktur des Reiseziels abklären
    • Notwendige Ausweis- und Arztpapiere sowie Hilfsmittel und Medikamente vor Antritt der Reise organisieren
    • Hitze und schnelle oder häufige Temperatur- und Klimawechsel machen vielen MS-Betroffenen zu schaffen. Berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihrer Feriendestination.

    >> Reisen und Ferien mit MS