Flottenrabatt
Bei der Anschaffung eines Neuwagens profitieren Sie als MS-betroffene Person von einem Flottenrabatt, wenn Sie Mitglied der MS-Gesellschaft sind. Das Fahrzeug müssen Sie nicht selber lenken können.
Details zum Flottenrabatt und Anmeldeunterlagen erhalten Sie von unserem Kundenservice.
Tel.: 043 444 43 43 | Mail: info@multiplesklerose.ch
Fahrzeugsteuer
Menschen mit einer Behinderung haben mit gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Erlass der Motorfahrzeugsteuer. Die Bestimmungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zu wenden: kantonales Strassenverkehrsamt. Für den Antrag ist eine Arzt- oder IV-Bescheinigung nötig.
Parkieren
Eine spezielle Parkbewilligung für Behinderte erhalten Sie auf Gesuch. In den meisten Kantonen müssen Sie sich hierfür ans kantonale Strassenverkehrsamt wenden.
Die Parkbewilligung wird an Behinderte, die selbst fahren, oder an Personen, die Behinderte transportieren, abgegeben.
Finanzierungshilfe der IV
Kann der Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden, vergütet die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) einen jährlichen Amortisationsbeitrag von CHF 3‘000.00 an Ihr Fahrzeug. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei jeder IV-Stelle.
Die Kosten für behinderungsbedingte Anpassungen (Autoumbaukosten) werden gemäss gesetzlichen Vorgaben übernommen, unabhängig davon, ob Sie noch erwerbstätig sind.
Das richtige Auto
Bei der Anschaffung eines neuen Autos empfehlen wir den Kauf eines Fahrzeuges mit automatischem Getriebe und Klimaanlage. Sinnvoll kann auch ein erhöhter Fahrersitz sein und ein Kofferraum mit niederem Rand oder gar einer Schiebetüre. Lassen Sie sich beraten.
Informationen finden Sie auch im TCS Ratgeber «Uneingeschränkt mobil», der beim TCS gratis bestellt werden kann.
MS-Info «Autofahren mit MS»