Neues aus dem Sozialversicherungsrecht mit Relevanz für MS-Betroffene

Ein kurzer Überblick, plus hilfreiche Links und Quellenangaben, zu einigen Regelungen, die seit 1. Januar 2024 gelten und für MS-Betroffene wichtig sein können. 

IV-Rente: Pauschalabzug verbessert den Lohnvergleich
Der sogenannte Invaliditätsgrad (IV-Grad) bestimmt die Höhe einer IV-Rente. Er wird ermittelt aus dem Vergleich des Einkommens, das eine Person vor der Invalidität erzielt hat, und jenem, welches die Person mit der Invalidität noch erzielen kann. Die Differenz in Prozenten ergibt den IV-Grad. Ist eine Person nicht mehr erwerbstätig, greift die IV auf hypothetische Einkommen zurück. Dazu werden Tabellenlöhne des Bundesamtes für Statistik (BFS) verwendet. Diese bilden die Einkommen vor allem von Personen ohne Invalidität ab, also tendenziell höhere Löhne, als Personen mit Behinderung sie erzielen können.

Wenn beim Einkommensvergleich ein zu hohes hypothetisches Einkommen angenommen wird, so resultiert eine kleinere Differenz zum Einkommen vor der Invalidität, somit ein tieferer IV-Grad. Dies führt zu einer tieferen Rente, in Grenzfällen kann der Anspruch auf eine Rente vollständig entfallen. Seit Januar 2024 werden diese sogenannten Tabellenlöhne um einen Pauschalabzug von 10% reduziert, um den Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. 

Wichtig: diese Änderung betrifft nur Personen, deren Invalideneinkommen aufgrund eines hypothetischen Einkommens angenommen wurde.
 

Bei Personen in einem laufenden IV-Verfahren (neue Rentenfälle) wird seit 2024 der pauschale Abzug angewendet.

Laufende Renten müssen die IV-Stellen innerhalb von drei Jahren nach den neuen Regeln revidieren. Dies betrifft Personen, die nicht bereits eine ganze Rente (IV-Grad von 70% und mehr) erhalten.

Selbst aktiv werden müssen Personen, bei denen ein Anspruch auf eine IV-Rente oder eine IV-Umschulung verneint wurde oder deren IV-Rente aufgehoben wurde. Sie können eine neue Anmeldung machen.

Wenn Sie aufgrund der Einführung des Pauschalabzugs erwägen, eine Neuanmeldung für eine IV-Rente oder Umschulung zu machen, können Sie sich bei der kantonalen IV-Stelle informieren oder bei der Sozialberatung der Schweiz. MS-Gesellschaft. (https://www.multiplesklerose.ch/de/unsere-angebote/beratungen/ms-sozialberatung/

Erste Massnahmen der Reform AHV 21 in Kraft
Die ersten Schritte der Reform zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenen-versicherung (AHV 21) traten per 2024 in Kraft. Versicherte können den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand fliessender und flexibler gestalten. Insbesondere können sie in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und in der beruflichen Vorsorge einen Teil der Altersrente vorziehen und den anderen Teil aufschieben. Ausserdem steht Versicherten, die über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus erwerbstätig bleiben, frei, ob sie auf dem gesamten Lohn Beiträge bezahlen wollen. Wer auf den monatlichen Freibetrag von CHF 1400.- verzichtet, kann so noch Beitragslücken schliessen. 

Zudem wurde die Wartezeit für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE) der AHV von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt. Diese Frist entspricht der Mindestdauer, während der eine Person regelmässige Hilfe benötigen muss, bevor sie Anspruch auf eine HE hat. Die Hilflosenentschädigung wird Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt, die für alltägliche Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege, Essen usw. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. In der Invalidenversicherung (IV) beträgt die Wartezeit für den Anspruch auf eine HE weiterhin ein Jahr.

MS-Sozialberatung: 
https://www.multiplesklerose.ch/de/unsere-angebote/beratungen/ms-sozialberatung/ 

Conseil social SEP: 
https://www.multiplesklerose.ch/fr/nos-prestations/conseil/conseil-social-sep/ 

Consulenza sociale SM: 
https://www.multiplesklerose.ch/it/cosa-offriamo/consulenza/consulenza-sociale-sm/ 

Mehr Informationen unter den Links / Plus d'informations sur les liens / Maggiori informazioni nei link: 
D: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze/ahv-21.html  
F: https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/ahv/donnees-de-base-et-legislation/ahv-21.html 
I: https://www.bsv.admin.ch/bsv/it/home/assicurazioni-sociali/ahv/basi-giuridiche-e-legislazione/ahv-21.html 

Quellen / Ressources / Riferimenti: 
D: https://sozialesicherheit.ch/de/sozialversicherungen-was-aendert-sich-2024/?s=sozialversicherungen  
F: https://sozialesicherheit.ch/fr/assurances-sociales-ce-qui-va-changer-en-2024/ 
D: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze/ahv-21.html  
F: https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/ahv/donnees-de-base-et-legislation/ahv-21.html 
I: https://www.bsv.admin.ch/bsv/it/home/assicurazioni-sociali/ahv/basi-giuridiche-e-legislazione/ahv-21.html 

Medienmitteilungen / Communiqués/ Comunicati stampa:
D: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98253.html 
F: https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-98253.html 
I: https://www.admin.ch/gov/it/pagina-iniziale/documentazione/comunicati-stampa.msg-id-98253.html