Baldige Abstimmung: «Anti-Menschenrechts-Initiative»

Neues aus der Politik

Am 25. November 2018 kommt die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» der SVP zur Abstimmung. Die Allianz «Schutzfaktor M» und Inclusion Handicap lehnen diese Initiative ab, denn sie gefährdet den Zugang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, der schon viele wichtige Urteile für Menschen mit Behinderungen gefällt hat.

Stellen Sie sich vor, Sie möchten im Kino einen Film sehen. Doch der Zutritt wird Ihnen verweigert, weil Sie im Rollstuhl sitzen. Genau das ist Herrn Meier (Name geändert) aus Genf passiert. Die Kinobetreiberin sagte, sie könne die Sicherheit des Rollstuhlfahrers im Brandfall nicht garantieren, weil Treppenstufen in den Kinosaal führten. Das wollte Herr Meier nicht akzeptieren: Er reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein und stützte sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz. Artikel 6 besagt, dass Private, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminieren dürfen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab: Die Kinobetreiberin habe Herrn Meier aus Sicherheitsgründen vom Kinobesuch ausgeschlossen, und nicht, weil sie etwas gegen Menschen mit Behinderungen habe. Herr Meier aber wollte selber bestimmen, ob er das Risiko eines Kinobesuchs eingehen kann oder nicht.

Der EGMR hat schon viele Urteile gefällt, die wichtig sind für Menschen mit Behinderungen. So klagte etwa Hans Glor im Namen seines Sohnes in Strassburg: Dieser hatte Diabetes und durfte deswegen nicht ins Militär, obwohl er wollte. Trotzdem musste er Wehrpflichtersatz zahlen. Hans Glor fand das ungerecht – und die Richterinnen und Richter in Strassburg gaben ihm Recht. Die Schweizer Armee muss jetzt Menschen mit leichten Behinderungen die Möglichkeit geben, Militärdienst zu leisten.

Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen Menschen mit Behinderungen aus der Schweiz und ganz Europa an das Gericht in Strassburg gelangt sind. Beispielsweise eine teilzeittätige Frau, deren IV-Rente ungerecht berechnet wurde. Oder Menschen mit psychischen Krankheiten, die gegen ihren Willen in Anstalten eingewiesen wurden. Menschen, die krank wurden und um ihre Rente kämpften. Menschen, die zu Unrecht entmündigt wurden. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zu Universitäten hatten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gibt uns allen die Möglichkeit, in Strassburg unsere Menschenrechte einzufordern, wenn sie in der Schweiz verletzt werden.

Irreführende Initiative

Die Initiative der SVP will diesen Schutz durch die EMRK aufheben. Die SVP sieht das Strassburger Gericht und die EMRK als «fremd» an, obwohl die Schweiz die EMRK freiwillig ratifiziert hat und am Gerichtshof immer eine Richterin oder ein Richter aus der Schweiz mitentscheidet.

Text: Anna Trechsel, Allianz der Zivilgesellschaft «Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns»

Schutzfaktor M

Über 120 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen haben sich zur «Allianz der Zivilgesellschaft» zusammengeschlossen, um sich unter dem Motto «Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns» gegen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» einzusetzen. Diese Initiative sieht vor, dass in Zukunft das Schweizer Verfassungsrecht gegenüber dem Völkerrecht Vorrang haben soll. Bei einer Annahme würde die Europäische Menschenrechtskonvention wirkungslos, die unter anderem die Rechte für Menschen mit Behinderungen schützt.