
Die Finanziellen Hilfen stellen eine zweckmässige und sinnvolle Unterstützung dar, die das selbstbestimmte Leben und den Alltag mit MS erleichtern sollen. Eine obligatorische Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen, kann jedoch im Einzelfall, besonders bei der Anschaffung eines Autos, verlangt werden.
Verfahren
Eine Abklärung der finanziellen Situation durch die MS-Gesellschaft lohnt sich für die Betroffenen auf jeden Fall: einerseits, um Rechtsansprüche und Möglichkeiten zu klären, aber auch, um sich mit der eigenen finanziellen Situation auseinanderzusetzen.
Für die Antragsstellung wenden sie sich bitte direkt an die Schweiz. MS-Gesellschaft oder eine andere Fachstelle wie z.B. die Pro Infirmis, kirchliche Sozialdienste oder die Pro Senectute.
Insbesondere ist zu prüfen, ob Leistungen nach Kapitel 3 (Art 17 und 18) des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sogenannte Finanzielle Leistungen für Behinderte FLB, gewährt werden können. Die Durchführungsstellen für finanzielle Leistungen an Behinderte FLB, die von Pro Infirmis und Pro Senectute geführt werden, nehmen Anträge von MS-Betroffenen entgegen und entscheiden gemäss interner Richtlinien. Besteht zusätzlicher finanzieller Bedarf, stellt die Pro Infirmis- oder Pro Senectute-Sachbearbeiterin für MS-Betroffene einen Antrag an die MS-Gesellschaft.
Die Antragsteller verwenden für ihren Antrag das Formular «Gesuch für einen finanziellen Beitrag an MS-Betroffene».
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Beratungsperson oder an die MS-Infoline.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV» in der Auflistung der Sozialversicherungen auf unserer Webseite.