Hilfsmittel

Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor sie grössere Anschaffungen machen.

Für folgende Lebensbereiche sind Hilfsmittel erhältlich:

  • zur Fortbewegung (z.B. Gehstöcke, Treppenlift, Rollator)
  • zur Selbstsorge (z.B. Badelift oder Elektrobett)
  • für den Kontakt zur Umwelt (z.B. elektrische und elektronische Kommunikationsgeräte, gratis Auskunfts- und Vermittlungsdienst der Swisscom)
  • bauliche Veränderungen (z.B. Entfernen von Türschwellen oder Anpassungen in Bad und WC)

Hilfsmittelberatung für Menschen mit Behinderungen

Die Hilfsmittelzentren der SAHB (Hilfsmittelberatung für Behinderte) bieten kostenlose und neutrale Beratung. Sie sind Kompetenzzentren für Personen jeden Alters. Die Zentren sind gleichzeitig auch Werkstätten und Hilfsmitteldepots der IV.

Zur Beratung der SAHB gehört die Vermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten.

An der permanenten Ausstellung für Hilfsmittel und hindernisfreies Wohnen EXMA in Oensingen (Solothurn) können mehr als 600 Produkte besichtigt und verglichen werden.

Finanzierung

Die Finanzierung der Hilfsmittel erfolgt im IV-Alter über eine Kostengutsprache durch die IV-Stelle der Wohnregion. Die Gutsprache erfolgt auch, wenn (noch) keine IV-Rente bezogen wird. Einzelne therapeutische und pflegerische Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse.

Altersrentnerinnen, welche vor dem Erreichen des AHV-Alters keine Hilfsmittel der IV bezogen haben, können Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel der AHV geltend machen.

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