Bei Verdacht auf Covid-19 sollten MS-Betroffene entsprechend getestet werden. Es gilt zu beachten, dass der Bund seit dem 01.01.2023 die Kosten für Tests nicht mehr automatisch übernimmt.
Bei ärztlich angeordneten Tests übernimmt die obligatorische Krankenversicherung jedoch die Kosten, wenn das Testergebnis bei symptomatischen MS-Betroffenen für eine Therapie notwendig ist. MS-Betroffene, insbesondere jene mit Immuntherapie, sollten bei Covid-19-verdächtigen Symptomen ihre behandelnde Neurologin kontaktieren.
Für die meisten Menschen ist Covid-19 eine leichte Infektion. Schwere Verläufe treten aber bei einem gewissen Teil der Betroffenen auf. Die Behandlung zielt darauf ab, die Symptome zu lindern, während Ihr Körper die Infektion bekämpft.
Bezüglich der MS-Symptomatik kann die Art und Weise, wie Ihr Körper mit der Infektion umgeht (z.B. Fieber), eine vorübergehende Verschlechterung der MS-Symptome verursachen. Sobald Sie sich von der Infektion erholt haben, sollten sich Ihre MS-Symptome beruhigen.
Weiterführend sollten Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer behandelnden Neurologin evaluieren, ob Sie für eine gegen Covid-19 gerichtete Therapie wie Nirmatrelvir+Ritonavir (Paxlovid®) in Frage kommen. Diese sollte im optimalen Fall innert 5 Tagen nach Symptombeginn begonnen werden. Hierbei sollte dringend auf Interaktionen mit der bestehenden Medikation geachtet werden. Weiterführend sollte bei einer gegen Covid-19 gerichteten Antikörpertherapie wie Cilgavimabum+Tixagevimabum (Evusheld®), darauf geachtet werden, dass der eingesetzte SARS-CoV2-spezifische Antikörper auch die aktuelle SARS-CoV2-Variante therapeutisch abdeckt.
Ihre MS-Therapie sollten Sie im Regelfall fortsetzen und sich gegebenenfalls zeitnah mit Ihrer behandelnden Neurologin beraten.