Zwei heisse Vorlagen im Parlament
Neues aus der PolitikEigentlich ist der Auftrag in der Verfassung klar: Wenn jemand aufgrund von Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder nur teilweise arbeitsfähig ist, sollen die IV-Renten den Existenzbedarf decken. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Betroffene Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Nur: Dies ist für viele nicht mehr der Fall; nicht wenige plagen finanzielle Existenzängste. Ein triftiger Grund für finanzielle Engpässe sind die Mieten: Die EL beinhalten nach oben beschränkte Beiträge an die Mieten (Mietzinsmaxima): auf 1’100 Franken monatlich für Einzelpersonen und 1’250 Franken für Ehepaare und Familien. Wer auf eine rollstuhlgängige Wohnung angewiesen ist, hat Anrecht auf zusätzliche 300 Franken im Monat. Diese Beiträge wurden im Jahre 2001 festgesetzt. Zu diesen Preisen lässt sich heute jedoch kaum noch eine Bleibe finden. Die Mietpreise sind seither schweizweit um rund 20 Prozent gestiegen.
Zunächst erfreuliche Entwicklung bei den EL
Diesen Missstand gilt es zu beheben, und eine Erhöhung der Mietzinsmaxima ist ein prioritäres Anliegen von Inclusion Handicap und seinen Mitgliedern, darunter die MS-Gesellschaft. Der Bundesrat schlug vor, die Mietbeiträge auf maximal 1'370 Franken für Einzelpersonen, und auf 1’620 Franken für Paare zu erhöhen. Hinzu kommt ein zusätzlicher Maximalbeitrag von 500 Franken für Personen im Rollstuhl. Zudem will er sinnvollerweise die Mietzinsmaxima nach Regionen unterteilen, denn die Mieten unterscheiden sich je nach Region erheblich.
In der letztjährigen Sommersession hat der Ständerat diese Anpassungen erfreulicherweise bestätigt. Später hat sich der Nationalrat jedoch dagegen ausgesprochen. Zudem beschloss er nicht tolerierbare Einsparungen, z.B. durch Senkung der Zuschüsse für den Lebensbedarf von Kindern oder für Krankenkassen. Inclusion Handicap machte klar: Eine derartige Leistungskürzung ist nicht hinnehmbar und würde ein Referendum unumgänglich machen. Erfreulicherweise hielt der Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren an seinen Beschlüssen fest. Nun ist wieder die grosse Kammer an der Reihe (voraussichtlich in der Herbstsession).
IV-Reform steht erst noch an
Die IV-Reform befindet sich erst im Anfangsstadium. Die Vorlage des Bunderates sieht keine Kürzungen vor und soll die «beruflichen Eingliederungsmassnahmen» ausbauen. Diese zielen darauf ab, dass eine betroffene Person im Arbeitsleben Tritt fassen oder verbleiben kann. Der Fokus liegt auf Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen, es sind aber auch Massnahmen vorgesehen, von denen MS-Betroffene profitieren: Droht eine (teilweise) Arbeitsunfähigkeit oder ist z.B. eine Umschulung nötig, sollen Arbeitgeber künftig Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen können, damit ihre Angestellten im Arbeitsmarkt gehalten werden können – auch wenn sie nicht bei der IV angemeldet sind. Die ersten Beschlüsse der vorberatenden Kommission des Nationalrates bestätigten diesen Kurs. Inclusion Handicap stellt sich aber auf harte Auseinandersetzungen ein. So wurde beispielsweise diskutiert, allen Personen unter 30 Jahren keine IV-Rente mehr zu gewähren – ein inakzeptabler Vorschlag. Im Kampf um ein faires und soziales Sozialversicherungssystem steht ein heisser politischer Herbst bevor.