Unterstützungsfonds-Leistungen in Zeiten der Coronakrise

Die MS-Gesellschaft verfügt schon in «normalen» Zeiten über einen Unterstützungsfonds, aus dem hilfsbedürftigen MS-Betroffenen auf Antrag finanzielle Unterstützung gewährt wird. Nun stellt die Coronakrise viele MS-Betroffene vor weitere Kosten-Risiken und monetäre Herausforderungen. Die MS-Gesellschaft reagiert auf diese teils prekären Entwicklungen, indem sie ihre Vergaberegeln situationsgerecht und unbürokratisch anpasst.

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Coronakrise können für MS-Betroffene viele zusätzliche Kosten entstehen. Beispiele sind Kosten für die Heimlieferung von Nahrungsmitteln, Mahlzeitendienst oder Apotheken-Lieferdienst, weil Betroffene zuhause bleiben. Haben Sie einen Arzttermin der sich nicht aufschieben lässt, sollten Sie trotzdem keinesfalls den öffentlichen Verkehr benutzen, sondern ein Taxi oder eine ähnliche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die MS-Gesellschaft hilft Ihnen diese Zusatzkosten zu stemmen und kann auch bei zusätzlichen Kosten für die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten (Hard- und Software), für Haushalthilfen durch private Anbieter, wenn die Spitex überlastet ist und nicht über Krankenkasse abrechenbar, finanziell entlasten.

Abweichende Regeln bis zunächst Ende April 2020

Für die Zeit bis zunächst einmal Ende April (eine mögliche Fortsetzung ist abhängig von weiteren behördlichen Verordnungen) gelten neue, ergänzende Regelungen, die eine rasche Auszahlung unbürokratisch möglich machen.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Beratungsperson oder an die MS-Infoline:
Aktuell von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter 0844 674 636.