Stammzelltherapie wird von Krankenkasse übernommen

Ab 1. Juli 2018 ist die autologe Stammzelltransplantation für die Behandlung von Multiple Sklerose kassenpflichtig. MS-Betroffene können die Therapie künftig im Universitätsspital Zürich durchführen lassen.

Gestern Dienstag hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, dass die aHSCT im Rahmen einer Registerstudie vorerst bis am 30. Juni 2024 durchgeführt werden kann und bis dahin auch von den Krankenkassen vergütet werden muss.

«Die Wirksamkeit der Stammzelltherapie ist zum Teil deutlich höher als bei momentan zugelassenen Therapien», hält Prof. Roland Martin vom Universitätsspital Zürich im Videostatement vom Januar 2018 fest. Er hat sich gemeinsam mit der Schweiz. MS-Gesellschaft dafür eingesetzt, dass die autologe Stammzelltransplantation (aHSCT) MS-Betroffenen in der Schweiz angeboten werden kann und dass die Behandlung von den Krankenkassen übernommen wird.

Für wen kommt die aHSCT in Frage?

Die aHSCT bleibt aufgrund der Risiken Menschen mit schwerem Verlauf vorbehalten. MS-Betroffene sollten in der schubförmigen Phase der Erkrankung sein (bei einem primär/sekundär chronisch progredienten Verlauf sollten noch Entzündungsläsionen im ZNS vorhanden sein), mehrere Kriterien müssen auf eine aktive/aggressive Verlaufsform hindeuten, die Betroffenen sollten möglichst nicht über 50 Jahre alt sein und keine schweren Beeinträchtigungen aufweisen, das heisst einen EDSS-Grad unter 6.5. Da für Betroffene mit den beschriebenen Kriterien eine Reihe teils sehr wirksamer Therapien zur Verfügung steht, erfordert die Indikationsstellung eine sorgfältige Abklärung, umfangreiche Aufklärung über Nutzen und Risiken sowie enge Zusammenarbeit zwischen Spezialisten der Hämatologie, MS-Spezialisten und speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen. Die oben genannten Kriterien werden im Zuge der Registerstudie überprüft werden.

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Über die Entscheidung des EDI freut sich die Schweiz. MS-Gesellschaft sehr. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:


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