Sparen auf Kosten von Menschen mit Behinderung

Neues aus der Politik

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) droht zur Abbauvorlage für Menschen mit Behinderungen zu werden. Würden die Beschlüsse der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit so umgesetzt, wären insbesondere Eltern und Heimbewohnende betroffen.

Rund die Hälfte der IV-Bezügerinnen und Bezüger sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, damit sie finanziell über die Runden kommen. Die EL haben zum Ziel, das Existenzminimum zu sichern. Deshalb wollte der Bundesrat eine EL-Reform ohne Leistungseinbussen. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) will daraus eine Abbauvorlage machen. Sie nimmt in Kauf, dass EL-Beziehende finanziell noch mehr unter Druck geraten und ihren Lebensunterhalt kaum mehr finanzieren können.

Die Schweiz. MS-Gesellschaft kritisiert unter anderem folgende Punkte:

  • Sparen bei Beiträgen für Kindern - Die Beiträge für Kinder von EL-Bezügerinnen und -Bezügern würden massiv gesenkt. Im Vergleich zur heutigen Regelung erhielte eine Familie mit zwei Kindern unter 11 Jahren 600 Franken weniger als heute. Den Kindern wird so praktisch verunmöglicht, z.B. ein Hobby zu betreiben.
  • Spaltung der 1. Säule - Grundsätzlich positiv zu bewerten ist der Beschluss, Rentnerinnen und Rentnern einen Zuschlag für das betreute Wohnen zu gewähren. Doch die Kommission will eine Spaltung der ersten Säule, indem die Beiträge nur AHV-, nicht jedoch IV-Beziehenden zu Gute kommen soll. Menschen mit Behinderungen würden benachteiligt.
  • Personen in Heimen bleiben ausgeschlossen - Es braucht einen Mindestbeitrag von 500 Franken für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnenden. Diese variieren zurzeit von Kanton zu Kanton stark. In manchen belaufen sie sich auf nur 200 Franken pro Monat. So wird der Kauf von Kleidern, Hygieneartikeln oder der Coiffeurbesuch zur ständigen Herausforderung – von einer Freizeitbeschäftigung ganz zu schweigen.

Positive Ansatzpunkte

Es ist jedoch begrüssenswert, dass die SGK-N die Beiträge für die Mieten anheben will. Diese wurden letztmals 2001 festgesetzt. Da die Mieten seither massiv gestiegen sind, leiden viele EL-Beziehende unter Existenzängsten. Umso wichtiger ist, dass die Pauschale für Personen im Rollstuhl erhöht wird. Denn die ausgerichteten Beiträge reichen für die teuren rollstuhlgängigen Wohnungen heute kaum aus.

Erfreulich ist ebenfalls, dass die SGK-N den Entscheid des Ständerats zum Vermögensverzicht korrigieren will: Die Grenze beim Vermögensverbrauch soll für IV-Rentnerinnen und -Rentner erst ab dem Rentenbeginn angesetzt werden. Ansonsten kann es zu absurden Konstellationen führen: Eine Person, die aufgrund der fortschreitenden MS IV bezieht, hätte unter Umständen kein Anrecht auf EL, wenn sie zum Beispiel 13 Jahre zuvor bei bester Gesundheit ein Auto gekauft hat.

Die EL-Reform darf keine Sparübung auf Kosten von MS-Betroffenen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und von Menschen mit Behinderungen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.