Pflegefinanzierung: Die Kantone sind in der Pflicht

Laut Bundesgericht müssen die Kantone die Restfinanzierung von Pflegeleistungen vollständig übernehmen.

Am 13. August 2018 hat das Bundesgericht ein Urteil vom 20. Juli 2018 in Sachen Restfinanzierung der Pflegekosten veröffentlicht. Erfreulicherweise hat das Bundesgericht Klartext gesprochen und entschieden, dass die Kantone die Restfinanzierung von Pflegeleistungen vollständig übernehmen müssen: Soweit Pflegekosten nicht durch die gesetzlich limitierten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Versicherten gedeckt sind, müssen die Kantone (oder ihre Gemeinden) vollständig für die Restkosten aufkommen, auch wenn das kantonale Recht dafür Höchstansätze wie Normkosten vorsieht.

Laut Bundesgericht ist es mit der Restfinanzierungspflicht der Kantone gemäss Artikel 25a KVG nicht vereinbar, wenn die kantonalen Höchstansätze im Einzelfall nicht kostendeckend sind. Dass die Restkosten vollständig durch die Kantone respektive die Gemeinden finanziert werden sollen, geht aus Sicht des Bundesgerichts aus der parlamentarischen Debatte zweifelsfrei hervor.

Text: Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz