Persönlichkeitsrechte von IV-Bezügern schützen
Neues aus der PolitikGeht es nach dem Ständerat, sollen künftig des Versicherungsmissbrauchs verdächtige Personen elementare Persönlichkeitsrechte nicht mehr zugestanden werden. Privatdetektiven soll es möglich sein, Verdächtige auch im privaten Raum, das heisst in ihren Wohnungen, zu beobachten. Dies greift in die Persönlichkeitsrechte ein und ist rechtsstaatlich problematisch. Immerhin korrigierte der Ständerat den Vorschlag der Kommission, wonach beim Verwenden von GPS-Trackern keine richterliche Genehmigung nötig gewesen wäre. Diese Korrektur war zwingend nötig. Bild- und Tonbandaufzeichnungen sollten ausserdem immer von einer unabhängigen Stelle bewilligt werden müssen.
Observationen sind nötig
Versicherungsmissbrauch ist zu verurteilen und muss bekämpft werden. Gerade IV-Bezügerinnen und -Bezüger leiden unter dem ungerechtfertigten Generalverdacht, der Öffentlichkeit häufig herrscht. Deshalb braucht es eine gesetzliche Grundlage, die Observationen regelt und die Persönlichkeitsrechte wahrt.
Nur 180 Missbrauchsfälle
Die Vorlage wurde überhaupt erst nötig, weil in der Schweiz jahrelang Observationen ohne genügende gesetzliche Grundlagen durchgeführt worden waren. Aus diesem Grund hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) die Schweiz gerügt, weshalb Überwachungen momentan nicht durchgeführt werden können. Die jetzige Lösung des Ständerates erfüllt die Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz jedoch nicht. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wurden im vergangenen Jahr 270 Observationen angeordnet, wobei in 180 Fällen ein Missbrauch nachgewiesen werden konnte.