Multiple Sklerose in der Politik

Neues aus der Politik

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft ist Gründungsmitglied von Inclusion Handicap, da ein gemeinsames Vorgehen der Organisationen, die sich für Betroffene auch gegenüber den Behörden und der Politik einsetzen, eine grössere Wirkung erzielt. 

Im folgenden Artikel werden zwei aktuelle Themen aus der Politik erläutert.

Vernehmlassungsantwort Änderung IVV

Im Sommer 2020 hat das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) verabschiedet. Das revidierte IVG soll am 01.01.2022 inklusive angepasster Ausführungsbestimmungen in Kraft treten. Dazu lief bis am 19. März 2021 ein Vernehmlassungsverfahren. Inclusion Handicap, Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, forderte erhebliche Nachbesserungen bei den Ausführungsbestimmungen, insbesondere bei den Punkten «Verfahren und Begutachtung», «Bemessung des Invaliditätsgrades» und «Kürzungen auf Kosten von Menschen mit Behinderungen». Die Schweiz. MS-Gesellschaft hat sich an der Vernehmlassung mitbeteiligt und eine Stellungnahme eingereicht, um gemeinsam mit anderen Mitgliederorganisationen grösstmögliche Wirkung zu erzielen. Bereits vor der Eröffnung der Vernehmlassung hatte sich Inclusion Handicap in sechs Untergruppen organisiert. In einer dieser Untergruppen arbeitete auch eine Fachperson aus dem Beratungsteam der Schweiz. MS-Gesellschaft mit.

Zugang zur Psychotherapie

Menschen mit psychischen Problemen sollen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten bzw. die Finanzierung soll gesichert sein. Gerade bei chronischen Erkrankungen, wie es auch die MS ist, treten nebst körperlichen Symptomen häufig auch psychische Probleme auf. Wenn MS-Betroffene und Angehörige mit diesen Belastungen nicht mehr fertig und psychische Symptome zum ständigen Begleiter werden sowie dadurch die Lebensqualität massiv beeinträchtigt wird, sollte rasch und unkompliziert die Hilfe einer qualifizierten psychotherapeutisch ausgebildeten Fachperson in Anspruch genommen werden können. Um diesen Zugang zu vereinfachen, hat der Bundesrat entschieden, dass Psychotherapeuten ihre Leistungen auf Anordnung eines Arztes aus der Grundversorgung selbstständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können. Dadurch erhält man bei Bedarf schneller und einfacher Zugang zu einer Psychotherapie. Inclusion Handicap und die MS-Gesellschaft begrüssen diese Neuerungen, obwohl bislang nur 15 Sitzungen finanziert werden und anschliessend eine weitere Anordnung eingeholt werden muss.