Höchste Zeit für nächste Schritte
Neues aus der PolitikWas ist die UN-BRK?
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UNO-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft. An der Entstehung der UN-BRK waren Menschen mit Behinderungen massgeblich beteiligt. Sie beinhaltet sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen. Die Behindertenrechtskonvention stellt damit ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck der UN-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern.
Stand der Umsetzung - und Forderungen
Die Schweiz hat die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im April 2014 ratifiziert. Mit dem Beitritt hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Eigentlich, denn die Realität sieht anders aus: Viele Hindernisse zur Umsetzung der UN-BRK wurden noch nicht beseitigt. Hindernisse, denen auch MS-Betroffene im Alltag immer wieder begegnen.
Inclusion Handicap fordert deshalb für die Schweiz einen echten Plan, der Menschen mit Behinderungen konsequent einbezieht, Mitbestimmung ermöglicht, Rechte wirklich umsetzt, und Ziele wie mehr Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Diskriminierungsschutz konsequent verfolgt und ausbaut.
Der 9. März
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen wie Inclusion Handicap wollen nicht mehr länger warten und rufen die Schweiz dazu auf, sich endlich für diese Ziele und Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Es ist Zeit, zu handeln, konkret: Am 9. März, ab 12:45 Uhr in Bern auf dem Waisenhausplatz, wo Selbstbetroffene, Expertinnen und Fachleute zu Wort kommen. Erklärtes Ziel des Programms ist es, Bund und Kantone aufzuwecken.
Die Weckruf-Aktion
Für den Fall, dass Worte allein nicht reichen, um die Schweiz nach über 8 Jahren Behindertenrechtskonvention endlich aus dem zu Schlaf reissen und wach zu klingeln, gibt es ab 14 Uhr eine handfeste Weckruf-Aktion. Teilnehmende in Bern sind aufgerufen, möglichst laute, altmodische Wecker, neuere, die laut sind, des Weiteren Transparente und Demo-Schilder mitzubringen.
Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft unterstützt die Aktion von Inclusion Handicap und hofft auf viele wachrüttelnde Teilnehmende in Bern! Im Flyer finden Sie detaillierte Informationen zum Anlass am 9. März 2022.