Fampyra® - Krankenkassenzulässig

Ab dem 1. Dezember 2019 ist Fampyra® in der Spezialitätenliste (SL) geführt und wird somit aus der Grundversicherung der Krankenkassen vergütet.

Fampyra® wird zur Verbesserung der Gehfähigkeit von erwachsenen Multiple Sklerose (MS) Patienten mit Gehbehinderung angewendet.

Fampyra® ist verschreibungspflichtig. Der Einsatz von Fampyra® muss durch einen Arzt mit Erfahrung in der Behandlung von MS begonnen und überwacht werden.