Existenzsicherung für MS-Betroffene mit Behinderungen gewährleisten

Neues aus der Politik

Die Sozialkommission des Ständerates hat heute teilweise nicht zufriedenstellende Beschlüsse im Bereich der Ergänzungsleistungen gefasst. Problematisch bleibt die finanzielle Lage für Heimbewohnerinnen und -bewohner. Ausserdem soll die Wahlfreiheit bei den Krankenkassen eingeschränkt werden.

Fast die Hälfte der IV-Rentner und -Rentnerinnen sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. «Viele stossen heute an ihre finanziellen Grenzen», konstatiert Ständerätin Pascale Bruderer Wyss, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzt. «Das Leistungsniveau darf unter keinen Umständen gesenkt werden». Gewisse Beschlüsse der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) gefährden dieses Ziel. Die Kostenentwicklung bei den EL ist auf die demographische Entwicklung und vorangegangene Reformen bei anderen Sozialversicherungen zurückzuführen. Sie darf nicht auf Kosten der Menschen mit Behinderungen korrigiert werden.

Dringlichkeit bei hohen Mieten

Ein Grund für finanzielle Engpässe sind die Mieten: Diese sind seit 2001 um rund 20 Prozent gestiegen, die anrechenbaren Mietzinsmaxima wurden aber seither nie angepasst. Für zahlreiche EL-Bezüger und –Bezügerinnen bedroht dieses Problem ihre Existenz. «Sie müssen einen Teil ihres Geldes für Wohnkosten ausgeben, das eigentlich für alltägliche Ausgaben gedacht ist», weiss Bruderer Wyss. Die Kommission will dies zwar im Rahmen der EL-Reform korrigieren. «Doch dies ist nicht wirklich befriedigend, da aufgrund der Dringlichkeit des Problems eine raschere Lösung nötig wäre, losgelöst vom langwierigen Reformprozess», bedauert Bruderer Wyss.
Zu begrüssen ist die von der Kommission beschlossene und ebenfalls dringend notwendige Erhöhung des Zuschlages für EL-Bezügerinnen und –Bezüger im Rollstuhl. Die Situation von MS-Betroffenen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist besonders ernst, da rollstuhlgängige Wohnungen meist unerschwingliche Neubauten sind.

Diskrepanz bei Beiträgen für Heimbewohner

Die MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap hatten einen gesamtschweizerischen Betrag für die persönlichen Auslagen von Heim-Bewohnern und –Bewohnerinnen über bescheidene 500 Franken pro Monat gefordert. Heute variieren die Kosten je nach Kanton zwischen 190 und 536 Franken. Doch von einer einheitlichen Lösung will die SGK-S nichts wissen. «Diese Diskrepanz ist nicht zu rechtfertigen. Wenn das Parlament nicht bereit ist, eine Lösung zu erarbeiten, müssen die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen», fordert Pascale Bruderer Wyss. Die persönlichen Auslagen dienen z.B. für Kleider, Körperpflege oder Freizeit.

Ständiger Wechsel der Krankenkassen

Die MS-Gesellschaft ist ausserdem mit dem Vorschlag der Kommission nicht einverstanden, wonach die EL-Beiträge für die Krankenkassen gekürzt werden sollen. Die EL-Leistungen sollen maximal der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton entsprechen. «Dies schränkt die sonst so hochgehaltene Wahlfreiheit der Krankenkasse für die EL-Bezüger und -Bezügerinnen ein», konstatiert Bruderer Wyss. Sie wären dadurch gezwungen, ständig die Krankenkasse zu wechseln.