Erleichterter Zugang zu Medizinalcannabis

Neues aus der Politik

Der Bundesrat möchte die Regelung zu Cannabis anpassen, um angemessen auf die Chancen und Risiken einzugehen, die mit dieser Substanz verbunden sind. Zum einen will er den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern, die diese Substanz benötigen.

Medienmitteilung vom Bundesamt für Gesundheit, 4. Juli 2018

Wie andere Betäubungsmittel auch ist Cannabis nicht nur ein Genuss-, sondern auch ein Heilmittel. In der Schweiz wurden 2017 rund 3000 Patientinnen und Patienten damit behandelt. Oft handelt es sich dabei um ältere Menschen oder Personen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium. Medizinalcannabis kann die Schmerzen der Betroffenen lindern, wenn andere Behandlungsmethoden versagt haben.

Damit dies möglich ist, müssen die Patientinnen und Patienten heute gemäss Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dieses Verfahren verzögert jedoch den Behandlungsstart und erschwert den Zugang.

Der Bundesrat möchte deshalb den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Das EDI erarbeitet bis im Sommer 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.

Die Schweiz. MS-Gesellschaft begrüsst und unterstützt alle Bestrebungen und Massnahmen seitens Politik, Industrie und Wissenschaft, damit Arzneimittel auf Cannabisbasis von Swissmedic zugelassen und vom BAG zwecks Vergütung durch die Krankenversicherer in die Spezialitätenliste aufgenommen werden.