Erfreulich: Kein IV-Mindestrentenalter

Neues aus der Politik

Die Schweiz. MS-Gesellschaft ist erleichtert über einen zentralen Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zur IV-Weiterentwicklung: Sie will keine generelle Erhöhung des Mindestrentenalters auf 30 Jahre für IV-Bezügerinnen und Bezüger.

Eine generelle Streichung der IV-Rente für junge Menschen mit Behinderungen unter 30 würde viele MS-Betroffene in eine schwierige Lage bringen oder gar die Existenz gefährden. Die Mehrheit der Bezügerinnen und -Bezüger erhalten IV-Leistungen, weil sie aufgrund schwerer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben, sich den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu finanzieren. Bei dieser Mehrheit führen auch langjährige Eingliederungsmassnahmen nicht dazu, dass sich junge Betroffene in den Arbeitsmarkt eingliedern können.

Gezielte Förderung ist effektiv

Die MS-Gesellschaft sowie Inclusion Handicap sind der Ansicht, dass bei einer Minderheit der Jugendlichen mit Beeinträchtigungen das Eingliederungspotenzial nicht voll ausgeschöpft wird. Die Stossrichtung, die beruflichen Eingliederungsmassnahmen insbesondere für junge Menschen gezielt auszubauen, ist sehr begrüssenswert. Früherfassung, verbesserte Unterstützung und Begleitung sind echte Lösungen, um es jungen Menschen zu erleichtern, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Es ist erfreulich, dass die Mehrheit der Kommission dies auch so sieht.