Diskriminierung in der IV

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Invalidenversicherung (IV) teilerwerbstätige Frauen bei der Bemessung ihrer Rente diskriminiert. Das Bundesgericht muss nun eine Lösung finden, welche die Europäische Menschenrechtskonvention erfüllt.

Die kleine Kammer des EGMR hatte am 2. Februar 2016 eine Beschwerde gegen die Schweiz gutgeheissen, die das Urteil nicht anerkennen wollte. Die Schweiz zog es an die grosse Kammer weiter, die nun aber entschieden hat, auf diese Beschwerde nicht einzutreten. Damit ist das ursprüngliche Urteil der kleinen Kammer definitiv und das Bundesgericht wird sich erneut mit dem Fall befassen und nach einer mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kompatiblen Lösung für die Invaliditätsbemessung suchen müssen.

Inclusion Handicap hat bereits im Newsletter vom April darauf hingewiesen, dass die «Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung» diskriminierend ist – insbesondere für Frauen oder Männer mit Teilzeitjobs. Diese Methode kommt dann zur Anwendung, wenn die IV zum Schluss kommt, dass eine Person mit grosser Wahrscheinlichkeit auch dann Teilzeit arbeiten würde, wenn sie keine gesundheitlichen Einschränkungen hätte und dass sie nebenbei eine weitere anerkannte Aufgabe ausführen würde, etwa die Haushaltsführung oder Kindererziehung. In diesem Fall wendet die IV die gemischte Methode der Invaliditätsmessung an und das Ergebnis vermischt sozusagen die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit mit der Einschätzung der Fähigkeit, den Haushalt zu führen oder Kinder zu betreuen. Daraus resultiert oftmals eine beträchtliche Reduktion oder sogar die Aberkennung der Rente.

MS-Betroffene, die Fragen zur IV und zur gemischten Methode der Invaliditätsbemessung haben, können sich an die MS-Infoline richten. Unser Sozialberatungsteam hilft Ihnen gerne.

Inclusion Handicap vertritt die gemeinsamen Interessen von 24 wichtigen Schweizer Behindertenorganisationen und deren Mitgliedern gegenüber den Behörden, der Politik und der Wirtschaft. Als Dachverband engagiert sich Inclusion Handicap für eine inklusive Gesellschaft, die den rund 1,2 Millionen Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Schweiz. MS-Gesellschaft ist seit dem Gründungsjahr 2015 Mitglied von Inclusion Handicap.