Dank Assistenzbeitrag zuhause leben und selbständig sein

Neues aus der Politik

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Ergebnisse einer fünfjährigen Evaluation über den Assistenzbeitrag der IV veröffentlicht. Diese zeigen, dass die neue IV-Leistung bei Menschen mit Behinderungen die berufliche und soziale Integration verbessert sowie die Chancen erhöht, zuhause bleiben zu können. Leider bestehen aber noch immer viele Zugangsbeschränkungen.

Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publizierte Schlussevaluation zum Assistenzbeitrag bestätigt sowohl die Ergebnisse der bereits zuvor bekannten Zwischenberichte als auch Aussagen von MS-Betroffenen, die bereits von der IV-Leistung profitieren konnten. Die grosse Mehrheit der Assistenzbeziehenden gibt an, dass sich ihre Lebenssituation dank des Assistenzbeitrags verbessert hat. Dieser erlaubt vor allem Menschen mit einer schweren Behinderung eine selbständigere Lebensgestaltung und eine Erleichterung der gesellschaftlichen Kontakte. Er ist ein wichtiges Instrument, um die Vorgabe aus der UNO-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, wonach Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform selber wählen können.

Noch immer viele Hürden

Trotz dieses positiven Zuspruchs ist die Zahl der Versicherten, die einen Assistenzbeitrag in Anspruch nehmen, bescheiden. Der Grund liegt in erster Linie bei den erheblichen Zugangsbeschränkungen im System: So ist es nach wie vor nicht möglich, die Unterstützung durch Familienangehörige über den Assistenzbeitrag zu finanzieren, obwohl das in der alltäglichen Betreuungssituation meist der naheliegende und effizienteste Weg ist. Die Schweiz. MS-Gesellschaft erwartet deshalb, dass zumindest eine partielle Zulassung von Angehörigen im Gesetz vorgesehen wird, wie es auch die schon lange hängige parlamentarische Initiative von Nationalrat Christian Lohr fordert. Der Evaluationsbericht zeigt auf, dass der Assistenzbeitrag bei der aktuellen Ausgestaltung die grosse Mehrheit der Angehörigen zu wenig entlastet.

Das heutige System leidet zudem an weiteren Mängeln:

  • Der grosse administrative Aufwand ist für viele Betroffene nur schwer zu bewältigen. Er schreckt etliche potentielle Anspruchsberechtigte von einer Anmeldung ab.
  • Die monatlich anrechenbaren maximalen Stunden sind ungenügend. So erhalten rund 30% der Begünstigten nicht genügend Stunden Assistenz, um ihren anerkannten Bedarf zu decken.
  • Die Vergütung für den Nachtdienst ist zu knapp bemessen
  • Die Kürzungen für jene Menschen, die tagsüber in einer geschützten Werkstatt arbeiten, sind viel zu hoch.

Das BSV hat erfreulicherweise angekündigt, sich mit den Behindertenorganisationen austauschen zu wollen. Die MS-Gesellschaft wird sich gemeinsam mit Inclusion Handicap im Dialog mit der Verwaltung für eine Optimierung einsetzen. Ausserdem wird der politische Dachverband seine Anliegen wie bis anhin auch auf parlamentarischer Ebene einbringen.