Mehr noch als sonst schon, sind pflegende Angehörige in dieser ausserordentlichen Lage auf sich selber gestellt. Umso wichtiger ist es, dass sie sich und die betreute Person schützen. Dazu gehört auch, sich Gedanken für den Fall zu machen, dass man selbst krank wird.
Im diesen Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit (PDF) finden Sie wichtige Hinweise, wie Sie sich und die betreute Person schützen können. Die Seite liefert auch Tipps, wenn Sie nicht mit der betreuten Person im gleichen Haushalt leben.
Wie sollten Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst erkranken und als betreuende und pflegende Person ausfallen? Es lohnt sich definitiv, Folgendes schriftlich festzuhalten:
- welche Unterstützung die betreute Person braucht
- wer kontaktiert werden sollte (zB Angehörige)
- was die betreute Person selber übernehmen kann
- welche Medikamente eingenommen werden müssen
- ob es eine Patientenverfügung gibt und wo sie sich befindet
Die Schweiz. MS-Gesellschaft stellt für diese Informationen ein nützliches Formular zur Verfügung, das es anderen Betreuungspersonen leichter macht, Sie bei Ausfall zu ersetzen.
Zusätzlich zu diesen ganz praktischen und aktuellen Fragestellungen, ist die ist die MS-Gesellschaft in der IGAB, der Interessensgemeinschaft Angehörigenbetreuung vernetzt, um die Rechte der pflegenden und betreuenden Angehörigen generell politisch zu vertreten. Gerade jetzt ist die Politik gefordert, betreuende Angehörige nicht zu vergessen.
Deshalb werden ganz konkret 5 Forderungen an den Bundesrat gestellt:
>> Covid-19 – Die IGAB stellt fünf Forderungen an den Bundesrat