Bundesrat setzt auf berufliche Eingliederung

Neues aus der Politik

Der Bundesrat hat heute eine ausgewogene Botschaft zur IV-Weiterentwicklung präsentiert. Erfreulich ist der Fokus auf die Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen und dass er von weiteren Sparmassnahmen absehen möchte.

 

Die Weiterentwicklung bei der IV vermag zwar nicht in allen Punkten zu überzeugen. Die Stossrichtung jedoch stimmt: Der Bundesrat setzt in der Vorlage den Fokus auf das hohe berufliche Eingliederungspotenzial von jungen Menschen mit Behinderungen. Dieses Potenzial ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft.

Massnahmen mit Wirkungskontrolle

Es ist wichtig, dass diese Eingliederungsmassnahmen auch einer echten Wirkungskontrolle unterzogen werden. «Was passiert mit den Menschen mit Behinderungen nach Abschluss einer Eingliederungsmassnahme? Haben sie zwei Monate später noch einen Job? Landen sie bei der Sozialhilfe? Diese und weitere zentrale Fragen lassen sich bis heute nicht beantworten, da verlässliche Zahlen dazu fehlen. Es darf nicht sein, dass die IV als einziges Erfolgskriterium den Rückgang der Renten beizieht», sagt Pascale Bruderer Wyss, Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap. Erfreulich und folgerichtig ist die Einsicht des Bundesrats, dass keine weiteren Sparmassnahmen nötig sind.

Arbeitsmarktintegration nur teilweise erreicht

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen stufenlosen Rentensystem wird die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung jedoch nur teilweise erreicht werden. Immerhin sieht der Bundesrat vor, dass weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70% eine ganze IV-Rente ausgerichtet wird. Es ist zudem zu begrüssen, dass das neue System zu einem grossen Teil nur für Neurentnerinnen und -rentner gelten soll. Das stufenlose Rentensystem führt jedoch dazu, dass eine Person, die  einen Invaliditätsgrad von 62% aufweist, keine Dreiviertelsrente mehr erhält. Statt wie bisher maximal 1‘763 Franken pro Monat würde sie neu lediglich maximal 1‘457 Franken erhalten.

Möglichkeit von Teilzeitarbeit

Um die finanziellen Einbussen ausgleichen zu können, sollen die Betroffenen im Rahmen ihrer Arbeitsfähigkeit einer Teilzeitarbeit nachgehen. «Damit sie eine Stelle finden, müsste sich der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen drastisch verbessern. Die heutigen realen Verhältnisse zeigen, dass dies nicht ohne ein verstärktes Engagement auf Arbeitgeberseite möglich sein wird», so Bruderer Wyss.

Verbesserungen durch Nationale Konferenz

Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Arbeitgeber mehr Engagement an den Tag legen müssen, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Es ist störend, dass genau diejenigen bei der IV kürzen wollen und sich gegen jegliche Verpflichtungen sträuben, die es in der Hand hätten, die betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation soll die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen» sein, die im Januar angelaufen ist. Bis im Dezember sollen konkrete Massnahmen verabschiedet werden. Stellvertretend für die MS-Gesellschaft bringt sich Inclusion Handicap in diesem Prozess, der durch ein Postulat von Bruderer Wyss in die Gänge gekommen ist, aktiv ein. 

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