Behindertenrechtskonvention: Handlungsbedarf beim Bundesrat

Der Bundesrat hat Ende Juni das erste Mal Rechenschaft (Initialstaatenbericht) zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention abgelegt. Die Ergebnisse im Initialstaatenbericht sind stellenweise ernüchternd. Deshalb hat Inclusion Handicap in Zusammenarbeit mit den Mitgliederorganisationen, zu denen auch die MS-Gesellschaft gehört, eine kritische Würdigung verfasst.

«Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne», sagt Pascale Bruderer Wyss, Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap. «Sie begegnen jeden Tag zahlreichen Hindernissen.» Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) trat in der Schweiz im Mai 2014 in Kraft, gut zwei Jahre später musste der Bundesrat nun erstmals vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen Rechenschaft ablegen.

In den letzten Jahren hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) durchaus Verbesserungen bewirkt. Optimistisch stimmt, dass der Bundesrat im Bericht Handlungsbedarf erkennt und dies mit der Nationalen Behindertenpolitik angehen will. Doch der Initialstaatenbericht liefert kaum Erkenntnisse darüber, wie sich die UNO-BRK auf den Alltag der Menschen mit Behinderungen auswirkt und ob und wie die UNO-BRK tatsächlich umgesetzt wird. Er beschränkt sich weitgehend auf eine Darstellung der bestehenden Rechtsgrundlagen.

Kritik von Inclusion Handicap

Integration ist unter anderem auf dem Arbeitsmarkt noch ein Fremdwort: Viele Menschen mit Einschränkungen, die arbeiten wollen und (bei geeigneter Einsatzmöglichkeit) arbeiten können, sind heute ohne Arbeitsstelle. Weiter arbeiten 18‘000 Menschen in Werkstätten, statt im «normalen» Arbeitsmarkt.  Die Schweiz ist also von einem offenen Arbeitsmarkt noch weit entfernt. Es fehlen ein wirksamer Diskriminierungsschutz sowie verbindliche Zielvorgaben für die Arbeitgebenden.

Inclusion Handicap analysierte die Umsetzung der UNO-BRK ausführlich und verfasste eine kritische Würdigung, die dem Initialstaatenbericht angehängt ist. Diese wurde in Zusammenarbeit mit den Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap verfasst, zu denen auch die Schweiz. MS-Gesellschaft gehört. Im kommenden Jahr wird Inclusion Handicap zudem einen «Schattenbericht» beim UNO-BRK Ausschuss einreichen, um die Mängel bei der Umsetzung der Konvention hervorzuheben.

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