Autokauf und MS: Was gilt es zu beachten

Mobilität ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben. Öffentliche Verkehrsmittel und ihre Haltestellen sind vielerorts nicht barrierefrei, deswegen sind zahlreiche Menschen mit MS auf ein eigenes Auto angewiesen. Bei der Anschaffung und beim Umbau kann die MS-Gesellschaft unterstützen.

Rabatt beim Autokauf

MS-Betroffene, die Mitglied der MS-Gesellschaft sind, erhalten gegen Vorweisen einer Bestätigung der MS-Gesellschaft beim Kauf eines neuen Wagens der folgenden Automarken einen Flottenrabatt: Alfa Romeo, Audi, BMW, Chevrolet, Citroën, Chrysler, Fiat/Lancia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, KIA, Mazda, Mercedes, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, Rover/Land-Rover, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Toyota, Volvo und VW. Bereitet die Anschaffung eines Autos Schwierigkeiten, kann die MS-Gesellschaft einen Beitrag bis maximal 5’000 Franken zusprechen (ausgenommen: Leasing-Verträge).

Auto-Umbau: Vergütung durch Invalidenversicherung

Damit Menschen mit Behinderungen überhaupt Autofahren können, ist oftmals ein entsprechender Umbau vonnöten. So muss beispielsweise ein Pedal versetzt, auf Handbedienung umgestellt oder eine Einladevorrichtung für den Rollstuhl eingebaut werden. Seit  1993  werden  die  Umbaukosten für all diese Anpassungen denjenigen  Menschen mit Behinderung vergütet,  die  auf  ein  Auto  angewiesen  sind. Dabei gelten fixe Höchstbeträge und die Anpassungen müssen einfach und zweckmässig sein. Die IV übernimmt (bis zu einem Maximalbetrag) auch die Umstellung von Handschaltung auf Automatik. Alle diese Kosten werden von der IV nur bei Personen übernommen, die noch nicht das AHV-Alter erreicht haben.

Erlass der Motorfahrzeugsteuer

Ob die Motorfahrzeugsteuern vergünstigt oder ganz erlassen werden, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Grundsätzlich gilt aber die Bedingung, dass ein Auto aufgrund einer Behinderung notwendig ist. Teilweise können auch Angehörige entsprechende Anträge stellen, wenn das Fahrzeug für Betroffene gebraucht wird. Um profitieren zu können, muss ein schriftliches Gesuch mit einem Arztzeugnis an das zuständige Strassenverkehrsamt oder die Motorfahrzeugkontrolle gestellt werden.

Vergünstigte Versicherung

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nachweisbar auf ein umgebautes  Motorfahrzeug angewiesen sind (Eintrag im Fahrzeugausweis als Behindertenfahrzeug), können bei gewissen Versicherungen von einer Prämienvergünstigung profitieren. Tarife und Voraussetzungen können sehr unterschiedlich sein und hängen vom Fahrzeugpreis und Umbau ab. Daher sind die Bedingungen für eine Prämienvergünstigung vor Abschluss mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft genau zu klären.

Beratung über MS-Infoline

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs oder bei den verschiedenen Anträgen benötigen, helfen Ihnen die Beratungspersonen der MS-Gesellschaft gerne weiter: MS-Infoline 0844 674 636  (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr)