Verhandlungserfolg: Neue Züge der SBB werden für Menschen mit Behinderung angepasst

Neues aus der Politik

Inclusion Handicap, dessen Mitglied die Schweiz. MS-Gesellschaft ist, und die SBB haben sich auf die aussergerichtliche Umsetzung von vier Beschwerdepunkten beim neuen Doppelstock-Fernverkehrszug der SBB geeinigt. Die beschlossenen Massnahmen bringen für die Kundinnen und Kunden mit Hör- und Seheinschränkungen Verbesserungen. Über die übrigen elf Rechtsbegehren wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, darunter auch über die Frage der Rampenneigung.

Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap hatte mit der Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung für die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge insgesamt fünfzehn Punkte gerügt, weil aus der Sicht des Verbandes und seiner Mitgliederorganisationen die neuen Züge zu Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen führen. Die SBB und Inclusion Handicap haben schon zu Beginn des Verfahrens signalisiert, dass sie bereit sind, für gewisse Punkte ausserhalb des Verfahrens Lösungen zu finden. Die beiden Parteien haben sich nun auf vier Massnahmen geeinigt, die ausserhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens realisiert werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute von beiden Parteien unterzeichnet.

Umgesetzt werden die folgenden vier Punkte:

  • eine Kennzeichnung an allen Wagenübergängen, um das Stolperrisiko zu vermindern
  • bessere Kennzeichnung der Vorrangsitze für Menschen mit reduzierter Mobilität
  • eine zusätzliche Entspiegelung der Kundeninformations-Monitoren im Zug
  • ein durchgängiges taktiles Leitsystem

Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht dauert an

Im November 2017 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den neuen Doppelstockzügen der SBB eine befristete Betriebsbewilligung erteilt. Inclusion Handicap hat im Januar 2018 eine Verbandsbeschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. März 2018 entschieden, dass die SBB bis auf weiteres alle neuen FV-Dosto-Züge für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen darf. In dieser Zwischenverfügung hat das Gericht jedoch die Beschwerdepunkte inhaltlich noch nicht beurteilt. Die verbleibenden elf Rechtsbegehren von Inclusion Handicap sind Teil des laufenden Verfahrens.

Die Verhandlungen zwischen SBB und Inclusion Handicap sind somit abgeschlossen. Das Gericht wird über die restlichen elf Rechtsbegehren entscheiden, darunter auch über die Frage der Rampenneigung.
Die SBB und Inclusion Handicap arbeiten in zahlreichen Projekten und auf diversen Ebenen konstruktiv zusammen. Diese Kooperation wird unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens weitergeführt. Nach Abschluss werden die beiden Parteien die Strukturen der Zusammenarbeit überprüfen und gegebenenfalls optimieren.

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