Steigerung der Selbstbehaltskosten bei einzelnen Medikamenten

Zur Reduktion der Gesundheitskosten hat der Bund unter anderem beschlossen, dass Generika und Biosimiliars (Nachahmermedikamente) im Vergleich zum Originalmedikament günstiger werden sollen. Zudem werden die Kosten des Selbstbehalts für Patientinnen und Patienten von 20 auf 40 Prozent erhöht, falls sie trotz eines gleichwertigen Nachahmermedikaments auf das Original setzen. Die neue Regelung ist per 1. Januar 2024 in Kraft. 

Anpassungen beim Selbstbehalt

Der Selbstbehalt liegt für Medikamentenkosten aktuell bei zehn Prozent für Beträge, die über die Franchise hinausgehen. Bei Originalmedikamenten, für die ein gleichwertiges Generikum oder Biosimilars zur Verfügung steht, wurde bisher ein erhöhter Selbstbehalt von 20 Prozent fällig.

Im Zuge der Gesetzesrevision wird der Selbstbehalt nun von 20 auf 40 Prozent angehoben, sofern die Preise nach dem Patentablauf beim Orignialmedikament nicht deutlich gesenkt wurden. Zudem müssen medizinische Gründe gegen den Austausch eines Medikaments künftig mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.

Durch die Anhebung des Selbstbehalts wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, vermehrt auf kostengünstigere Generika und Biosimilars umzusteigen.

Ist Ihre MS-Verlaufsbehandlung davon betroffen?

Im Bereich der MS-Verlaufsbehandlung betrifft diese Regelung aktuell nur zwei Medikamente, Gilenya® und Aubagio®. Besprechen Sie sich mit Ihrem Neurologen oder Ihrer Neurologin, sollte Ihre Therapie von der Regelung betroffen sein.