Personen im Rollstuhl beim Fliegen nicht mehr benachteiligt
Neues aus der PolitikPassagiere im Rollstuhl müssen vor einer Flugreise per Formular mitteilen, auf welche Hilfeleistung sie von den Angestellten der Fluggesellschaft angewiesen sind. Der Gast gibt beispielsweise an, ob er an Board einen Rollstuhl braucht, er Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder beim Verstauen des Handgepäcks benötigt. Bis vor kurzem verlangten die Schweizer Fluggesellschaften von Passagieren im Rollstuhl zusätzlich ein Arztzeugnis. Dies ist eine diskriminierende Praxis, da persönliche Angaben zum Gesundheitszustand preisgegeben werden, die im Zusammenhang mit der Tatsache, ob eine Person im Rollstuhl reist oder nicht, nicht relevant sind. Gehende Fluggäste müssen kein Arztzeugnis vorweisen.
Fluggesellschaften verlangten von Gästen im Rollstuhl z.B. Angaben, ob Atmung und Lungenfunktion beim Flug keine Probleme verursachen – nicht jedoch bei anderen Fluggästen, die bei einer entsprechenden Erkrankung ebenfalls ein grösseres Risiko eingehen würden. Inclusion Handicap hatte deswegen beim Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) interveniert. Dieses wies die Fluggesellschaften erfreulicherweise an, die Praxis zu ändern. Gäste der Edelweiss und der Swiss müssen kein Arztzeugnis mehr vorweisen, nur weil sie sich im Rollstuhl fortbewegen.