Neue Plattform für rollstuhlgängige Wohnungen

Vor kurzem wurde die erste Online-Börse für rollstuhlgängige Wohnungen lanciert. Die Plattform ist kostenlos und landesweit einzigartig. Sie soll unter anderem dazu beitragen, unnötige Rückbauten angepasster Wohnungen zu vermeiden.

Rund 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz, darunter zahlreiche MS-Betroffene. Die gängigen Immobilienportale richten sich aber in erster Linie an Menschen ohne Behinderung, was die Suche nach rollstuhlgängigem Wohnraum oft schwierig macht. Auf der Website von Procap Schweiz gibt es deshalb neu eine spezialisierte Wohnungsbörse.

Kostenlos inserieren und Rückbau verhindern

Das Angebot ist für Suchende und Anbietende kostenlos. Menschen mit Behinderungen können auf der Online-Plattform nach geeigneten Wohnungen suchen, aber auch eigene Mietgesuche erstellen. Dabei können sie bedürfnisgerechte Vorgaben für Ort, Preis, Grösse oder Kategorie festhalten. Vermieterinnen und Vermieter sowie die Vormietenden können unkompliziert Inserate von freien Wohnungen erstellen.
In der Schweiz werden jährlich grosse Summen für den rollstuhlgängigen Ausbau von Mietwohnungen investiert. Diese Kosten übernehmen in der Regel die Invalidenversicherung oder die Mieterinnen und Mieter selbst. Oft wird beim Auszug verlangt, dass sämtliche Anpassungen rückgängig gemacht werden. Ein Teil dieser Rückbauten liesse sich vermeiden, wenn rollstuhlgängige Wohnobjekte direkt an Menschen mit Mobilitätsbehinderung weitervermietet würden.

Minimalanforderungen für Rollstuhlgängigkeit

Die folgenden sechs Minimalanforderungen müssen zwingend erfüllt sein, damit eine Wohnung bei der Vermittlung als rollstuhlgängig angeboten werden kann:

  • Stufenloser Zugang ab Strasse und Trottoir bis zur Wohnungseingangstüre
  • Liftkabine: 1.10 m breit, 1.40 m tief, Türbreite 80 cm (in Altbauten ausnahmsweise auch 1.0 x 1.25 m)
  • Keine Niveauunterschiede in der Wohnung: Alle Niveaus verbunden durch rollstuhlgängige Lifte oder Plattform-Treppenlifte
  • Korridorbreite mindestens 1.20 m
  • Türen zur Wohnung und zu allen Räumen mindestens 80 cm breit, schwellenlos (in Altbauten ausnahmsweise auch 75 cm)
  • Raumgrösse WC & Bad mindestens 1.70 x 2.20 m, WC & Dusche mindestens 1.65 x 1.80 m (Mindestens einer dieser Räume muss vorhanden sein.)

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