MS-Gesellschaft kämpft gemeinsam mit Inclusion Handicap gegen Sparmassnahmen

Neues aus der Politik

Das Parlament hat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nach langem Ringen unter Dach und Fach gebracht. Inclusion Handicap zieht ein insgesamt positives Fazit, insbesondere, da den steigenden Mieten endlich Rechnung getragen wird. Bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) steht ein ähnlich intensiver Kampf gegen Sparmassnahmen bevor.

Die IV-Renten sollen den Existenzbedarf angemessen decken, verlangt die Bundesverfassung. Ist dies nicht gewährleistet, müssen dafür die EL sorgen. Knapp die Hälfte der IV-Beziehenden ist auf EL angewiesen. Die beiden Sozialwerke sind für zahlreiche Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung nicht oder teilweise arbeitsfähig sind, von elementarer Bedeutung. Deshalb stehen die EL-Reform und die IV-Weiterentwicklung ganz oben auf der Prioritätenliste für Inclusion Handicap. Der Dachverband der Behindertenorganisationen vertritt bei beiden Vorlagen die Interessen der Versicherten im politischen Prozess. Die MS-Gesellschaft ist Mitglied von Inclusion Handicap und unterstützt mit ihrem Beitrag deren wichtige politische Arbeit.

Sparmassnahmen abgewehrt

Die Aufgabe ist keine einfache, weil die EL-Ausgaben stetig wachsen und die IV verschuldet ist. Folglich werden zahlreiche Forderungen nach Sparmassnahmen laut. Dagegen wehrt sich Inclusion Handicap, denn der stete Abbau kann Betroffene in arge finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die Schweiz hat sich mit der UNO-Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich dazu verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen einen «angemessenen Lebensstandard» zu gewährleisten.

Der Grund für die steigenden Ausgaben bei den EL liegt hauptsächlich bei der demografischen Entwicklung. Denn neben den IV-Beziehenden haben auch AHV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Anrecht auf EL. Und da die Lebenserwartung steigt, nimmt die Bezugsdauer stetig zu. Ergänzungsleistungen erhalten IV- (und AHV-) Beziehende, deren anerkannte Ausgaben höher sind als deren Einnahmen. Zu den Ausgaben zählen die Wohnkosten, die Krankenkassenprämien und ein Pauschalbetrag (z.B. 19’450 Franken jährlich für Alleinstehende) für den allgemeinen Lebensbedarf, der u.a. für Essen, Kleidung oder Hygieneartikel gedacht ist. Zu den anerkannten Einnahmen gehören neben den Renten u.a. auch Teile des Vermögens oder allfälliges Erwerbseinkommen. Die EL-Reform wurde vom Bundesrat bereits im November 2015 präsentiert. Sie hatte das Ziel, kostenneutral zu sein, Fehlanreize zu vermeiden und die Vermögen stärker zu berücksichtigen. Das Muster war während den Verhandlungen stets dasselbe: Der Nationalrat pochte auf heftige und schmerzhafte Sparmassnahmen, der Ständerat setzte sich jedoch mehrheitlich mit grösstenteils vernünftigen Lösungen durch – auch dank den Interventionen von Inclusion Handicap.

EL-Reform insgesamt positiv

Hauptgrund für die mehrheitlich positive Bilanz ist die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima (die maximalen EL-Beiträge an die Wohnkosten) sowie des Zuschlags für Mieterinnen und Mieter im Rollstuhl; Neuerungen, die auch MSBetroffenen zugutekommen können. Sie sind dringend nötig, da die Mietzinsmaxima seit 2001 nicht mehr angepasst wurden, die realen Mieten seither jedoch explodiert sind (durchschnittlich +21%). Neu werden bei den Mietzinsmaxima die geographischen Unterschiede der Mieten berücksichtigt. In den Grossstädten (Region 1) sind sie höher als in kleineren Städten und Agglomerationen (Region 2). Die 3. Region umfasst ländliche Gemeinden. Diese Unterscheidung macht durchaus Sinn, da die Mieten geografisch stark variieren.

Hinzu kommt, dass Mieterinnen und Mieter im Rollstuhl zusätzlich bis zu 500 Franken pro Monat angeben können (bislang max. 300 Franken). Diese Erhöhung ist wichtig, da rollstuhlgängige Wohnungen meist nur in teuren Neubauten zu finden sind. Die Neuerungen bei den Mietausgaben haben zwar Mehrausgaben bei den EL zur Folge. Dennoch sollen durch die Reform Bund und Kantone jährlich rund 400 Mio. Franken sparen. Dies ist in erster Linie möglich, indem das Vermögen der Rentnerinnen und Rentner stärker berücksichtigt wird; Vermögende werden beispielsweise neu kein Anrecht mehr auf EL haben (Alleinstehende ab 100’000, Ehepaare ab 200’000 Franken). Inclusion Handicap und die MS-Gesellschaft haben sich gegen weitere Sparmassnahmen erfolgreich gewehrt. Die Krankenkassenprämien werden weiterhin höchstens bis zum kantonalen Durchschnitt als Ausgabe anerkannt. Das Parlament wollte den Beitrag ursprünglich senken. Ein weiteres Beispiel betraf den unhaltbaren Vorschlag des Nationalrates, dass die EL prinzipiell um 10% gekürzt werden, wenn Rentnerinnen oder Rentner Pensionskassenguthaben bezogen haben – unabhängig davon, wie sparsam die Betroffenen gelebt haben. Ein schmerzhafter Einschnitt jedoch bleibt: Die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf für Kinder unter 11 Jahren werden gekürzt, für das erste Kind um 250 und für das zweite um 350 Franken pro Monat. Immerhin wehrte sich Inclusion Handicap erfolgreich gegen eine Kürzung des Beitrags für Kinder über 11 Jahren. Somit können Inclusion Handicap und die MS-Gesellschaft die EL-Reform in der Gesamtbilanz als Erfolg werten. Das revidierte Gesetz soll ab 2021 in Kraft treten.

Erste Weichen für IV-Weiterentwicklung gestellt

Noch zu früh ist es für ein Fazit bei der IV-Weiterentwicklung. Wie bei der EL-Reform spielen die Finanzen eine wichtige Rolle. Die IV weist noch rund 10 Mrd. Franken Schulden auf. Doch die Sanierung wurde längst eingeleitet und ist auf Kurs: Seit 2010 konnten die Schulden um ein Drittel reduziert werden, bis 2031 sollen sie gesamthaft abgebaut sein. Deswegen sind Sparmassnahmen bei der laufenden Reform für Inclusion Handicap tabu. Zudem ist der bisherige Schuldenabbau insbesondere auf die strengere Praxis der IV zurückzuführen. Für Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zu Leistungen stark erschwert worden, wovon auch die deutliche Abnahme der (Neu-)Renten zeugt. Dies spüren häufig auch MS-Betroffene, deren Arbeitsfähigkeit oft höher eingeschätzt wird, als sie in Tat und Wahrheit ist. Ein weiterer Grund für die abnehmende Zahl der IV-Beziehenden liegt in der Neuausrichtung der IV, die sich in den letzten 12 Jahren von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt hat. Dadurch wurde die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt forciert.

Auch die aktuelle IV-Weiterentwicklung setzt auf die Eingliederung. Die beruflichen Massnahmen sollen ausgebaut werden, mit Fokus auf Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung, denn Menschen mit Behinderungen wollen und können arbeiten. Finden mehr IV-Beziehende eine Stelle, wird die IV auch nachhaltig und auf weitsichtige Weise saniert. Weitere Revisionsvorschläge, die auch Menschen mit MS betreffen können, sind etwa:

  • Stufenloses Rentensystem: Die IV-Rente soll identisch mit dem IV-Grad sein, womit die 1/4-, 1/2- und 3/4-Renten wegfallen würden. Inclusion Handicap lehnt das vorgeschlagene System ab: Erstens, weil Personen mit IV-Grad zwischen 60 und 69% heute eine 3/4-Rente, künftig aber nur noch eine 60- bis 69-prozentige Rente erhalten würden. Zweitens, weil die Stufe von 40% bestehen bleibt. Mit einem niedrigeren IV-Grad erhält man also weiterhin keine Rente.
  • Bei den medizinischen Gutachten soll es Verbesserungen geben, was aus Sicht von Inclusion Handicap und der MS-Gesellschaft dringend angezeigt ist.

Kürzung der Kinderrenten: Nicht vom Bundesrat vorgeschlagen, aber vom Nationalrat beschlossen, wurde eine Kürzung um 25%. Gegen diesen unverantwortlichen Beschluss setzt sich Inclusion Handicap vehement zur Wehr.

Die MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap arbeiten nun gemeinsam darauf hin, dass der Ständerat namentlich die Kürzung der Kinderrenten und das vorgeschlagene stufenlose Rentensystem korrigiert. So oder so wird weiterhin ein erheblicher Effort notwendig sein, um bei der IV-Weiterentwicklung ein ähnlich positives Resultat zu erzielen wie bei der EL-Reform. Inclusion Handicap und die MS-Gesellschaft werden sich unermüdlich für faire Sozialversicherungsleistungen und für die Interessen von Menschen mit Behinderungen sowie MS-Betroffenen einsetzen.

 Text: Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher von Inclusion Handicap