IV: Mehr Qualität bei den Gutachten, weniger Leistungen für Schwerbetroffene

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Der Ständerat hat sich erfreulicherweise im Rahmen der IV-Weiterentwicklung gegen eine Kürzung der Kinderrenten ausgesprochen. Zudem sind Massnahmen beschlossen worden, um die Qualität der Gutachten zu verbessern. Leider hält der Ständerat am stufenlosen Rentensystem fest und kürzt ausgerechnet die Leistungen bei Personen mit einem hohen IV-Grad und geringen Eingliederungschancen.

Der Ständerat will verhindern, dass Familien mit IV-Renten in die Armut gedrängt werden und stellt sich gegen die Kürzung der Kinderrenten. Im März hatte der Nationalrat die Kinderrenten noch um einen Viertel streichen wollen, was bis 237 Franken pro Kind und Monat ausmachen würde. Damit würden betroffene Familien und Kinder in die Armutsfalle tappen.
Der Ständerat korrigierte auch den Entscheid, die Kinderrenten in «Zulagen für Eltern» umzubenennen. Dieser würde nur massive Ausgaben für einen administrativen Leerlauf mit sich bringen. Die Schweiz. MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap fordert den Nationalrat auf, dem Ständerat in beiden Punkten zu folgen.

Qualität der Gutachten muss sich verbessern

Erfreulich ist, dass der Ständerat die Qualität der medizinischen Gutachten verbessern will. Mit den Gutachten klären Ärztinnen oder Ärzte die Höhe der Arbeitsfähigkeit einer Person mit Behinderungen ab. Solche Aufträge sind höchst lukrativ. Da die IV Geld sparen soll, liegt die Vermutung nahe, dass die IV-Stellen gerne denjenigen Medizinern Aufträge vermitteln, welche tendenziöse Gutachten verfassen und professionelle Standards vermissen lassen – auf Kosten der Versicherten. Erhält eine Gutachterin viele Aufträge der IV, ist deren Unabhängigkeit gefährdet.

Mehrere solcher Skandale sind an die Öffentlichkeit gelangt, wie das Beispiel des Gutachterinstitutes PMEDA zeigt. Um solchem Missbrauch vorzubeugen, sollen die Gespräche aufgezeichnet werden. Dies schützt die Versicherten vor falschen Angaben, und die Gutachter vor falschen Anschuldigungen.

Stufenloses Rentensystem bestraft Schwerbetroffene

Je höher die Arbeitsfähigkeit einer Person mit Behinderungen, desto grösser ihre Chancen, eine Stelle zu finden. Durch das neue Rentensystem erhalten Personen bis zu einem IV-Grad von 59% höhere und diejenigen mit einem höheren IV-Grad (60 bis 69%) tiefere Rentenleistungen als heute. Menschen mit schweren Behinderungen – darunter viele MS-Betroffene – finanzieren also die Versicherten mit höherer Arbeitsfähigkeit und besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Kommt hinzu, dass die unterste und grösste Stufe bestehen bleibt: Personen, die bis 39 Prozent erwerbsunfähig sind, haben kein Anrecht auf IV-Renten. Immerhin lehnte der Ständerat den Vorschlag ab, eine ganze Rente erst ab einem IV-Grad ab 80 Prozent zu gewähren. Dies hätte die gesamte Vorlage gefährdet.

Das Hauptziel der IV-Weiterentwicklung ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, beispielswiese durch den Ausbau der Beratungsangebote oder der Früherfassung. Die MS-Gesellschaft unterstützt diese Stossrichtung, die weitgehend unbestritten ist.

Die Differenzen bei der IV-Weiterentwicklung gehen nun zurück in den Nationalrat. Inclusion Handicap wird sich dort mithilfe der Unterstützung der MS-Gesellschaft weiterhin mit aller Kraft für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einsetzen.

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