EL-Reform im Ständerat: Keine Kürzungen

Neues aus der Politik

Der Ständerat hat am 31. Mai die Reform der Ergänzungsleistungen beschlossen. Erfreulicherweise wurden einige Forderungen der Behindertenverbände aufgenommen. Doch nicht alle Entscheide sind zufriedenstellend.

Fast die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner ist auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, damit sie finanziell über die Runden kommen. Die Kostenentwicklung bei den EL ist auf die demographische Entwicklung zurückzuführen sowie auf Leistungskürzungen bei anderen Sozialversicherungen. Weitere Leistungskürzungen sind tabu.

Teilweise reichen bereits die aktuellen EL-Leistungen nicht mehr aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Namentlich die ständig steigenden Mieten sind zu einem riesigen Problem geworden. «Es ist höchste Zeit, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima nach oben korrigiert werden, wie der Ständerat beschlossen hat», sagt Pascale Bruderer Wyss, Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap. «Heute müssen sich viele Personen die Miete mit dem Geld bezahlen, das eigentlich für den allgemeinen Lebensbedarf gedacht ist.» Besonders prekär ist die Situation für Wohnungssuchende im Rollstuhl, da rollstuhlgängige Wohnungen oft unerschwingliche Neubauten sind. Die MS-Gesellschaft ist erleichtert, dass der Ständerat wie von den Behindertenorganisationen gefordert auch den Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen erhöhen will.

Prekäre Situation für Heimbewohnerinnen und -bewohner

Kein Gehör fand hingegen die teilweise unhaltbare Situation für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die EL-Leistungen für ihre persönlichen Auslagen variieren heute je nach Kanton zwischen 190 und 526 Franken pro Monat. Die MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap haben einen Mindestbetrag von 500 Franken gefordert. Schliesslich müssen damit alle persönlichen Auslagen wie z.B. Kleider, Körperpflege oder Freizeit gedeckt sein.

Erfreulicherweise folgte der Ständerat der Forderung der Behindertenverbände, dass das Einkommen der Ehegatten von EL-Beziehenden nur zu 80 Prozent angerechnet wird, und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen zu 100 Prozent. Da jede Erwerbstätigkeit eine höhere Steuerbelastung mit sich bringt, hätte dies zu negativen Erwerbsanreizen geführt.

Eingeschränkte Wahlfreiheit bei den Krankenkassen

Enttäuschend ist, dass der Ständerat die Betroffenen bei der Wahl der Krankenkassen massiv einschränken will. Da nur noch maximal die dritttiefste Prämie angerechnet wird, werden die Betroffenen ständig hin und her wechseln müssen. EL-Bezüger und Bezügerinnen werden so zu Personen zweiter Klasse degradiert. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat entsprechend Gegensteuer geben wird.