Cannabinoide in der symptomatischen Behandlung der MS

Fachartikel

Cannabisprodukte stossen bei MS-Betroffenen in der Schweiz auf reges Interesse, da sie schmerz- und spastiklindernd wirken. Aufgrund fehlender grossangelegter klinischer Studien wiesen bisher in erster Linie Berichte von Betroffenen auf die medizinische Wirkung hin. Neuste Studien bestätigen mittlerweile aber die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Cannabisprodukten.

 

Dr. Claude Vaney gibt im Interview mit Prof. Jürg Kesselring Auskunft zu Cannabis bei MS.

Im Jahr 2016 belegte eine italienische Studie mit 1’600 MS-Patienten die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Nabiximol, dem Wirkstoff des Cannabisproduktes Sativex®. In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Cannabis-Medizin Auftrieb verliehen: Eine grosse vom BAG finanzierte Studie aus dem Jahr 2015 konnte die positive Wirkung von Cannabis bei der Therapie von Schmerzen und Krämpfen bei Multipler Sklerose aufzeigen. 

Vom Wundermedikament zur illegalen Droge

Cannabis ist seit mehr als 4’000 Jahren als schmerzstillendes Mittel bekannt und gehört zur Gruppe der pflanzlichen Drogen, die wie Koka und Opium auch heute noch verwendet werden. Die Pflanze wurde 1842 aus Indien in die europäische Medizin eingeführt, um Schmerzen, Muskelspasmen, Krämpfe bei Wundstarrkrampf, Rheumatismus und Epilepsie zu lindern. Sie wurde medizinisch als Tinctura Cannabis bis ins 20. Jahrhundert hinein verwendet. Aufgrund von Problemen bei der Qualitätskontrolle und politischem Druck in einer Welt mit zunehmendem Drogenmissbrauch beschlossen die Vereinten Nationen 1961, dass Cannabis keine medizinische oder wissenschaftliche Wirkung besitzt. Deshalb wurde es aus den modernen westlichen Arzneibüchern verbannt. Kein Wunder – niemand wusste damals, dass der menschliche Körper sein eigenes Endocannabinoid-System mit schmerzstillenden Eigenschaften besitzt.

Menschlicher Körper verfügt über Cannabinoidrezeptoren

Seit der Entdeckung dieses Endocannabinoid-Systems vor knapp 20 Jahren werden Medikamente auf Cannabis-Basis intensiv erforscht. Endocannabinoide sind körpereigene Substanzen, die durch Bindung an Cannabinoid-Rezeptoren den Informationsfluss zwischen den Neuronen des Zentralen Nervensystems modulieren und so Funktionen wie Schlafen, Appetit, Zeitgefühl oder Schmerzempfinden beeinflussen. Bei neurodegenerativen Erkrankungen und insbesondere bei Multipler Sklerose wurden pathologische, also vom gesunden Zustand abweichende, Veränderungen im Endocannabinoid- System nachgewiesen, was sich wiederum auf die oben genannten Funktionen auswirkt.

 
Die Schweiz. MS-Gesellschaft unterstützt Arzneimittel auf Cannabisbasis

Cannabisprodukte erleichtern Menschen mit MS die Teilnahme am öffentlichen Leben, eine Berufstätigkeit und die Pflege privater Kontakte. Dinge also, die für gesunde Menschen selbstverständlich, für chronisch Kranke aber nur unter grössten Anstrengungen möglich sind.

Von den meisten Krankenkassen werden Medikamente auf Cannabisbasis erst rückvergütet, wenn eine im Vergleich zu anderen Präparaten höhere Wirksamkeit nachgewiesen wird. Das heisst: Dass Betroffene für die Rückvergütung durch die Krankenkassen erst beweisen müssen, dass ein Arzneimittel auf Cannabisbasis besser wirkt als andere Medikamente, ist aus Sicht der Schweiz. MS-Gesellschaft unbefriedigend.

Die Schweiz. MS-Gesellschaft begrüsst und unterstützt daher weiterhin alle Bestrebungen und Massnahmen seitens Politik, Industrie und Wissenschaft, damit Arzneimittel auf Cannabisbasis von Swissmedic zugelassen und vom BAG in die Spezialitätenliste aufgenommen werden.

Mit körperfremden Cannabinoiden, die in der Cannabispflanze enthalten sind, lässt sich das Endocannabinoid-System therapeutisch beeinflussen. Man nimmt an, dass die durch Cannabinoide bewirkte Schmerzlinderung bei MS-Betroffenen direkt durch eine Reduktion der schmerzhaften Muskelspasmen und indirekt durch Hemmung von Schmerzbahnen sowie durch Entzündungshemmung erfolgt. Spasmen sind schmerzhafte Muskelverkrampfungen, die zu den häufigsten Symptomen bei MS-Betroffenen gehören und deren Lebensqualität beeinträchtigen. Entsprechend hat die positive Beeinflussung der Spastik für viele MS-Betroffene einen hohen Stellenwert, da damit ihr Alltag angenehmer und die Teilnahme am Berufsund Sozialleben vereinfacht wird.

CBD legal verfügbar

Seit das BAG 2016 Cannabisprodukte mit tiefem THC-Wert (< 1% THC) als Tabakersatzprodukte einstufte, sind diese legal verfügbar. Seither lässt sich vielerorts ein regelrechter Boom von spezialisierten Läden beobachten. Die dort angebotenen Produkte werden nicht als medizinische Produkte bezeichnet und unterliegen auch keiner ärztlichen Kontrolle. Sie enthalten in der Regel einen hohen Anteil eines THC-ähnlichen Cannabinoids, dem Cannabidiol (CBD). Anders als THC hat CBD keine berauschende Wirkung, wirkt jedoch beruhigend und schmerzstillend. Es vermag sogar gewisse unerwünschte Wirkungen von THC auszugleichen. CBD wird meist geraucht, deshalb kann es für die Atemwege und Lunge gesundheitsschädigend wirken und die Entstehung von Krebs fördern.

 

Cannabidiol – die wichtigsten Fakten

Im August 2016 stufte das Bundesamt für Gesundheit THC-arme Cannabissorten als Tabakersatzprodukte ein und legalisierte sie somit. Seither entstehen in der ganzen Schweiz immer mehr Läden, in denen man Cannabidiol (CBD) legal beziehen kann.

>> Lesen Sie die wichtigsten Fakten rund um CBD und legale Cannabisprodukte

Für den medizinischen Gebrauch von ärztlich verschriebenen Cannabisprodukten bestehen aber auch andere Verabreichungsformen, etwa Inhalation mithilfe von Verdampfungsgeräten, Tee und Gebäck, Cannabis-Öl oder der direkte Verzehr in Salaten oder Smoothies. Grundsätzlich ist die Wirkung stärker, wenn das Produkt erhitzt wird. Durch Inhalation gelangen Cannabinoide direkt und praktisch unverändert in die Blutbahn, während sich bei der oralen Einnahme die Stoffe durch den Umweg über den Darm verändern können. Cannabis mit CBD lässt sich äusserlich und vom Geruch her kaum vom berauschenden THC-haltigen Cannabis unterscheiden. Dies wird insbesondere die Gesetzeshüter vor die Herausforderung stellen, auf den Rausch fokussierte «Kiffer» von Konsumenten zu unterscheiden, die vom therapeutischen Nutzen profitieren.

Zugelassen, aber nicht kassenpflichtig

Auch wenn der Konsum von CBD hilfreich sein kann, ist grundsätzlich eine Behandlung mit ärztlicher Begleitung vorzuziehen. Seit Mitte 2014 darf jeder MS-Betroffene, dessen Spasmen nicht auf konventionelle Mittel wie beispielsweise Sirdalud oder Lioresal anspricht, sich von seinem behandelnden Arzt Sativex® verschreiben lassen. Diese von Swissmedic zugelassene Substanz ist  aber bisher nicht vom BAG auf die sogenannte Spezialitätenliste aufgenommen worden und muss entsprechend nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Behandlung ist aber teuer, sie kostet monatlich zwischen 200 und 400 Franken. Gerade MS-Betroffene, die eine IV-Rente beziehen, können sich die Behandlung daher oft nicht leisten. Darüber hinaus sind bisher nur vereinzelte Präparate verfügbar, dazu gehören von einzelnen Apotheken hergestellte Magistralrezepturen wie Sativaöl, Dronabinol oder eine Cannabistinktur.

Diese bedürfen aber einer Sondergenehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit. Das bedeutet, dass Betroffene, die diese Cannabispräparate beziehen möchten, ein vom behandelnden Arzt ausgestelltes Gesuch beim BAG einreichen müssen. Eine Ausnahme stellt das bereits erwähnte Fertigarzneimittel Sativex ® dar. Hier bedarf es keiner Genehmigung des BAG, sondern nur eines Betäubungsmittelrezepts des Neurologen oder behandelnden Arztes. Der Missstand bei anderen Cannabisprodukten soll sich durch die kürzlich eingereichte Motion «Cannabis für Schwerkranke» ändern, die das BAG beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu entwerfen. Diese soll aufzeigen, welche fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Arzneimittel auf Cannabisbasis von Swissmedic zugelassen und vom BAG zwecks Vergütung durch die Krankenversicherer auf die Spezialitätenliste aufgenommen werden können.

Kann man nach der Anwendung von Cannabisprodukten Auto fahren?

Ungeklärt ist die Frage der Fahrtüchtigkeit sowohl bei regelmässiger Selbstmedikation mit CBD als auch bei Behandlung mit medizinischen Präparaten. Gerade am Anfang einer Behandlung mit medizinischen Cannabisprodukten ist es nicht ratsam, sich hinters Steuer zu setzen. Auch mehrere Tage nach deren Einnahme können Cannabinoide im Blut und/oder im Urin nachgewiesen werden. Fällt ein während einer Kontrolle durchgeführter Bluttest positiv auf Cannabinoide aus, kann das bei der geltenden Nulltoleranzgrenze zu einer Strafverfolgung führen. Von einer solchen kann aber abgesehen werden, wenn man sich in einer ärztlich beaufsichtigten Betreuung befindet. Grundsätzlich gilt, dass nach der Eingewöhnung und Anpassung der Dosierung die Fahrtüchtigkeit gegeben ist und dass Anwender Auto fahren dürfen. Man sollte aber unbedingt immer eine Bestätigung des Arztes dabei haben, um sie bei allfälligen Kontrollen vorweisen zu können. 

Text: Dr. med. Claude Vaney, Vorstandmitglied und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Schweiz. MS-Gesellschaft