Bundesrat möchte Situation pflegender Angehöriger verbessern

Neues aus der Politik

Der Bundesrat hat eine Vorlage präsentiert, welche die Vereinbarkeit von bezahlter Arbeit und Betreuung von Angehörigen verbessern soll. Die Schweiz. MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap begrüssen diese Verbesserungen, die jedoch zu wenig weit gehen.

Die Situation für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig ihr Kind, ihren Partner oder sonst ein Familienmitglied mit einer Beeinträchtigung betreuen, ist sehr belastend. Wer kurzfristig bei der Arbeit fehlt, muss dafür z.T. Ferientage beziehen oder mit Lohneinbussen rechnen. Diese äusserst unbefriedigende Situation soll nun moderat verbessert werden.

Der Bundesrat schlägt unter anderem folgende Verbesserungsmassnahmen vor:

  • Heute werden Arbeitgeber verpflichtet, bezahlte Absenzen zu gewähren, wenn ein Angestellter sein oder eine Angestellte ihr Kind pflegen muss, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls stark beeinträchtigt ist. Dieser Kurzurlaub muss künftig neu auch gewährt werden, wenn ein anderes Familienmitglied oder der Lebenspartner gepflegt wird. Dies während drei Tagen pro Ereignis, das die Pflege der Arbeitstätigen erfordert, und für maximal zehn Tage pro Jahr.
  • Wenn ein Kind wegen Krankheit oder einem Unfall stark beeinträchtig ist, müssen heute arbeitstätige Eltern für die Betreuungszeit unbezahlten Urlaub nehmen. Neu sollen sie einen bezahlten Betreuungsurlaub erhalten, alle 18 Monate während maximal 14 Wochen.
  • Die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag der IV sollen künftig während einem Monat weiter ausbezahlt werden, auch wenn das Kind im Spital ist. Heute werden diese Auszahlungen ab dem ersten Tag des Spitalaufenthaltes sistiert.

Diese Verbesserungen erfreulich, jedoch für Betroffene nicht befriedigend und nur begrenzt entlastend. Die Schweiz. MS-Gesellschaft und Inclusion Handicap fordern, dass der Betreuungsurlaub auch für Personen gilt, die z.B. ihren Ehepartner oder ihre Eltern betreuen. Weiter sind die drei Tage Kurzurlaub bei akuten Erkrankungen oder bei einem Unfall nicht genügend: Um Vorkehrungen für eine längerdauernde Betreuung und Pflege zu treffen, reichen drei Tage nicht aus.

Angehörigen-Support

Als Angehöriger Mitbetroffener zu sein, bedeutet möglicherweise, seinen Lebensplan überprüfen und anpassen zu müssen. Betroffene Angehörige müssen je nach Verlauf neue Verantwortlichkeiten übernehmen und viel Geduld, Mut und Zeit aufbringen.

Die MS-Gesellschaft bietet eine Anlaufstelle für Angehörige.
Über die <link de unsere-angebote ms-infoline>MS-Infoline erhalten Sie durch unsere Beratungsfachpersonen in belastenden Momenten Unterstützung: 0844 674 636 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr).

«Mehr Wertschätzung für freiwillige Pflege»:  Ein hörenswerter Beitrag von Radio SRF 1

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