Zeposia® - Kassenzulässig in der Grundversicherung
Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.
Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.