Zeposia® - Kassenzulässig in der Grundversicherung

Die Kosten von Zeposia® (Ozanimod) werden durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.