Wegweisendes Urteil wegen Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hat ein Gericht nun erstmals eine Diskriminierung festgestellt. Die klagenden Behindertenorganisationen erhoffen sich von diesem Urteil des Kantonsgerichts AR eine schweizweite Signalwirkung und dass es zum Präzedenzfall wird.
Wegen Behinderung den Zutritt verweigert
Im Januar 2012 wollten Mitarbeitende der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg mit fünf Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung im Alter zwischen 6 und 14 Jahren das Mineral- und Heilbad Unterrechstein besuchen. Das Bad verweigerte der Gruppe jedoch den Zugang mit der Begründung: Ihre Anwesenheit störe die anderen Gäste und sei für diese unzumutbar.
Gegen diese Diskriminierung reichten Inclusion Handicap und weitere Behindertenorganisationen Klage ein, die das Gericht nun gutgeheissen hat. Das Bad ist öffentlich zugänglich. Wer Menschen aufgrund ihrer Behinderung ausschliesst, handelt diskriminierend, das gilt auch für Menschen mit MS.
Wichtiges Verbandsbeschwerderecht
Der Vorfall zeigt, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt sind. In den allermeisten Fällen sehen Betroffene jedoch von einem Gang vor Gericht ab, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Auch im Fall Mineral- und Heilbad Unterrechstein hätte die Ungerechtigkeit keine Konsequenzen zur Folge gehabt, wäre nicht die Möglichkeit des Verbandsbeschwerderechts ausgeschöpft worden.