Veranstaltung-Patientenverfügung

Mit der Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechtes per 1. Januar 2013 erlangte die Patientenverfügung Verbindlichkeit. Was heisst das konkret?

Was änderte per 1. Januar 2014 mit der neuen Inkraftsetzung?

Die Veranstaltung «Patientenverfügung- Ihre Rechte und Pflichten als Patient» bot Hand zur Information, für Fragen und zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema.

Warum sind Sie heute hier? Mit dieser Frage stieg Erika Ziltener, Präsidentin des Dachverbands Schweizerischer Patientenstellen, am Samstag, 22. Februar 2014, in die Veranstaltung über die «Patientenverfügung -Ihre Rechte und Pflichten als Patient» ein. Die Teilnehmenden setzten sich aus MS-Betroffenen mit oder ohne Angehörige, sowie interessierte Personen zusammen. Gekommen waren sie weil sie sich grundsätzlich über das Thema informieren wollten, konkrete Fragen wie die folgenden hatten: «Welches Formular ist hilfreich?», «Wie komme ich zu einer Patientenverfügung?», «Mir wurde gesagt, dass meine Verfügung nicht mehr gültig ist…» oder durch den Partner oder die Partnerin motiviert wurden, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Mit der Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechtes per 1. Januar 2013 erlangte die Patientenverfügung Verbindlichkeit. Erika Ziltener erläuterte die rechtliche Situation und ging auf die Möglichkeiten und die Grenzen einer Patientenverfügung ein.

  • Demnach kann jede urteilsfähige Person den eigenen Willen über eine künftige medizinische Behandlung festhalten oder eine vertretungsberechtigte Person nennen, die an ihrer Stelle über die Therapie entscheidet. Die Anordnungen sind verbindlich soweit sie nicht unsittlich oder illegal sind und kein Zweifel besteht, dass sie auf freiem Willen beruhen und noch dem aktuellen Willen entsprechen.
  • Über die Existenz einer Patientenverfügung gibt eine separate Hinweiskarte, oder ein Vermerk auf der Krankenkassenkarte (im Portemonnaie) Auskunft.

Eine Patientenverfügung erstellen ist keine rein sachliche Angelegenheit, darin waren sich alle an dieser Veranstaltung einig. Unterschiedliche Gefühle, Haltungen und Glaubensfragen treffen aufeinander, müssen erkannt, definiert und mit der Bezugspersonen (vertretungsberechtigte Personen) geklärt werden.

Erika Ziltener ging auf individuelle Fragen ein und stellte sie auch zur Diskussion, ohne das Interesse aller aus den Augen zu verlieren. Erika Ziltener und Susanne Kägi, MS-Beratung, leiteten die Umsetzung des Gehörten mit praktischen Beispielen ein.

Gestärkt nach einem feinen Mittagessen lernten die Teilnehmenden die mitgebrachten Patientenverfügungs-Formulare kennen. Begleitet von den beiden Referentinnen konnten sie entsprechend ihrem Bedürfnis alleine, als Paar oder zu Dritt ans Werk gehen und sich mit dem Formulieren der eigenen Wünsche üben. Die erste Hürde war genommen. Es folgte ein reger Austausch, es wurde diskutiert und die Formulare ausgefüllt. Obwohl der ganze Tag dem schwierigen Thema «Patientenverfügung» gewidmet war, konnte immer mal wieder gelacht werden. Dies dank dem sensiblen Umgang und dem gegenseitigen Respekt aller Anwesenden.