Teriflunomid-Mepha® (Teriflunomid) – Kassenzulässig in der Grundversicherung

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Die Kosten von Teriflunomid-Mepha® werden durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.