Ständerat stärkt betreuende Angehörige
Der Entwurf des Bundesrates enthält vier Massnahmen im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung. Diese Vorlage bringt den betreuenden Angehörigen einige – wenn auch noch zu bescheidene – Verbesserungen. Der auf die anderen Familienmitglieder ausgedehnte bezahlte Kurzurlaub von drei Tagen, der bezahlte Urlaub von 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern, die Modernisierung des Systems der Betreuungsgutschriften in der AHV sowie die weitere Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags für Kinder mit Behinderungen bei einem Spitalaufenthalt sind für die erwerbstätigen betreuenden Angehörigen dringend nötig.
Die neue vom Ständerat verabschiedete Massnahme sieht eine Anpassung der Mietzinsmaxima für die Berechnung der Ergänzungsleistungen vor. Das betrifft jene Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die in Wohngemeinschaften leben, aber auch die betreuenden Angehörigen, die mit EL-Beziehenden im gleichen Haushalt leben. Dank dieser Korrektur werden weniger Personen ihre Wohngemeinschaft verlassen müssen, um in einen teureren Einpersonenhaushalt umzuziehen. Der Staat kann sparen und die betroffenen Personen verlieren die finanzielle Unterstützung nicht.
Bedauerlicherweise sind im Gesetzesentwurf weder die langfristige Betreuung der Erwachsenen noch eine Unterstützung der betreuenden Angehörigen in Form eines Betreuungsurlaubs vorgesehen. Diese Situation kann sich beträchtlich auf die Gesundheit von betreuenden Angehörigen auswirken. Es bleibt zu hoffen, dass möglichst alle Massnahmen ergriffen werden, die den Alltag, die Gesundheit und die Zukunft der betreuenden Angehörigen verbessern.