Ocrevus® - Kassenzulässig in der Grundversicherung

Die Kosten von Ocrevus® werden neu per 1. März 2018 durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.

Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.

Das folgende MS-Infoblatt gibt Ihnen spezifische und weiterführende Informationen zu Ocrevus®