«Mein Leben, meine Wahl» – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Zahlreiche Personen mit Behinderungen, die in Heimen leben, können ihre Wohnform und -art nicht frei bestimmen. Die finanziellen Anreize fördern einseitig teure Heimplätze statt alternative Wohnformen. Die Selbstbestimmung in Wohnstätten selber ist ebenfalls eingeschränkt: Teilweise werden Bewohnerinnen und Bewohner vom Leben ausserhalb der Institution regelrecht abgeschottet.
Dies widerspricht den völkerrechtlichen Bestimmungen. Die Schweiz hat 2014 die Behindertenrechtskonvention der UNO (UNO-BRK) ratifiziert. Diese fordert unter anderem: Menschen mit Behinderungen entscheiden selber, wo und mit wem sie leben. Die Schweiz ist von Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderungen jedoch noch weit entfernt.
Bestrebungen reichen noch nicht
Das selbstbestimmte Leben soll mit dem seit 2012 zur Verfügung stehenden Assistenzbeitrag der IV gefördert werden. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Lebensqualität kann damit gefördert werden, indem Betroffene die notwendige Unterstützung selber aussuchen und organisieren können. Ein grosser Teil bleibt jedoch trotz Assistenzbeitrag ausgeschlossen: Der Betrag reicht oft schlicht nicht aus – womit wieder nur die Institution als (meist teurere) Alternative bleibt. Die Institutionen werden zudem kantonal finanziert. Das bedeutet: Der Ort kann nicht selber gewählt werden, was die Niederlassungsfreiheit verletzt. Immerhin: Der Bund hat die autonome und gleichberechtigte Teilhabe als Schwerpunktthema im Rahmen der Behindertenpolitik definiert. Das gibt Hoffnung, dass es vorwärts geht in Sachen Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.
Vielfältige Anlässe am 3. Dezember
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen machen am heutigen 3. Dezember auf diese Problematik aufmerksam. In der ganzen Schweiz finden Standaktionen, kulturelle Anlässe, Podiumsdiskussionen und weitere Veranstaltungen statt. Bundespräsident Alain Berset richtet sich mit einem Appell an die Schweizer Bevölkerung, der auf der Website der Bundesverwaltung nachgelesen werden kann.