Mayzent® (Siponimod) – Kassenzulässig in der Grundversicherung

Die Kosten von Mayzent® (Siponimod) werden durch die Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. 

Vorgängig reicht der betreuende Facharzt ein Kostengutspracheantrag entweder beim Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) oder direkt bei der Krankenkasse ein.