Lockerung der Coronamassnahmen

Mit der Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz musste auch die Schweiz. MS-Gesellschaft einschneidende Massnahmen treffen. Diese immer in Übereinstimmung mit den Covid-19 Verordnungen des Bundesrats und den Vorgaben des ärztlichen Beratungsgremiums. Die Phase der Lockerung ist nunmehr nicht minder anspruchsvoll.

MS-Betroffene sollten keiner Gefährdung durch eine Ansteckung mit dem Virus ausgesetzt werden. Das Wissen über das Virus ist grösser, die Prävalenz in der Schweiz ist niedrig, der Bundesrat kann Lockerungen beschliessen. Die regelmässig aktualisierten bundesrätlichen Verordnungen und Vorschriften betreffen auch das, was die MS-Gesellschaft und ihre Regionalgruppen wieder an Veranstaltungen und Treffen anbieten können. Die MS-Gesellschaft, ihr ärztliches Beratungsgremium und der weltweite Verband aller MS-Gesellschaften bemühen sich, den sich ständig verändernden Erkenntnisstand im Hinblick auf die Konsequenzen für MS-Betroffene zu beurteilen und Empfehlungen für die Schweiz festzulegen. Das Virus ist noch immer da und für Personen, die zu Risikogruppen zählen, sind noch immer besondere Schutzmassnahmen erforderlich.

Ständig verbesserter Wissensstand

Der sich im Austausch mit Fachpersonen entwickelnde Wissenstand wird weitergegeben und beeinflusst direkt die Möglichkeiten, Veranstaltungen und Regionalgruppenanlässe durchzuführen. Diese unterliegen immer den Verordnungen des Bundesrats für Schutzkonzepte, Hygiene- und Schutzmassnahmen. Daher können die Veranstaltungen und Regionalgruppenanlässe nur schrittweise wieder im Umfang und der Gestaltung wie vor dem Auftreten des Coronavirus durchgeführt werden. Die Sicherheit für Risikogruppen hat Vorrang. Hierzu zählen viele MS-Betroffene und auch Freiwillige. Wer genau zu einer Risikogruppe zählt, sollte der behandelnde Arzt feststellen und entsprechende Handlungsanweisungen geben. Die Veranstaltungen und Regionalgruppenanlässe müssen sich an der maximalen Sicherheit für alle Teilnehmer orientieren.

Die MS-Gesellschaft konnte alle Angebote ausser den physischen Veranstaltungen und Aufenthalten während des Lock-Downs anbieten. Schritt für Schritt sollen nun im Rahmen des Erlaubten, des Möglichen und unter Beachtung der maximalen Sicherheit für MS-Betroffene, die Veranstaltungen und Regionalgruppenangebote wieder ermöglicht werden. Da sich die bundesrätliche Lageeinschätzung teilweise wochenweise ändert, muss auch die MS-Gesellschaft ihre Möglichkeiten wochenweise überprüfen.

Das Ziel bleibt, so viele Veranstaltungen und Regionalgruppenangebote wie möglich wieder durchzuführen – unter Beachtung der bundesrätlichen Verordnungen und der fachärztlichen Einschätzung. Die Gewährleistung der Sicherheit für MS-Betroffene und Freiwillige ist für uns alle das Wichtigste.

Quelle Bild: NIAID - commons.wikimedia.org